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Schulungs-Frist beachten

05.12.2023

Frist beachten: Schulung nach Landesdüngeverordnung bis Ende 2023 besuchen

Alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die im Jahr 2021 mindestens eine Fläche im nitratbelasteten oder eutrophierten Gebiet bewirtschaftet haben, müssen bis zum 31. Dezember 2023 an einer Schulung zur Nährstoffeffizienz nach Landesdüngeverordnung teilgenommen haben.

Ausschlaggebend ist alleine die Flächenbewirtschaftung in den „belasteten Gebieten“: Auch Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen oder extensiven Betrieben, Pferdebetrieben oder Betrieben, die keine aktive Düngung durchführen, müssen an einer solchen Schulung teilnehmen. Im Falle von Fachrechts- oder Konditionalitätskontrollen führt das Nicht-Vorliegen einer Schulungsbescheinigung zu Sanktionen, also einem Bußgeld oder Prämienkürzungen.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet im Dezember 2023 in den Beratungsregionen noch Präsenz- und Online-Schulungen an. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, eine solche Schulung als eLearning-Kurs zu besuchen. Hier können die Schulungsteilnehmenden nach der Anmeldung die zweistündige Schulung terminunabhängig zu Hause absolvieren.

Die Anmeldung zu einer Schulung kann hier erfolgen. Hinweise zu den Auflagen nach Landesdüngeverordnung finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer.


Dr. Stephan Jung,

Landwirtschaftskammer NRW

 

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