Aktueller Inhalt:

Selbsterntegärten als Einkommensalternative

10.10.2023

Das Konzept ist einfach: Eine Ackerfläche wird von einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einer Kommune mit Gemüse, Kräutern und Blumen bepflanzt und in Parzellen aufgeteilt. Diese können Kundinnen und Kunden pachten, pflegen und am Saisonende das Gemüse ernten – danach geht die Fläche an den Betrieb zurück. Wie Betreiberinnen und Betreiber mit solchen Selbsterntegärten eine tragfähige Einkommensalternative aufbauen können, zeigt der neue Leitfaden „Selbsterntegärten – so geht's“ des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) und des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL).

Auf 112 Seiten erfahren landwirtschaftliche oder gärtnerische Betriebe, Kommunen oder Existenzgründer, wie sie eine Selbsternte eigenständig einrichten können. Drei erfolgreiche Betriebe berichten von ihren Erfahrungen und bieten eine fundierte Anleitung: Von der Anbauplanung und Ausstattung über betriebswirtschaftliche Betrachtung und Investitionen bis hin zur Besteuerung sowie der richtigen Rechtsform. Alle Bereiche werden ausführlich erläutert und mit Praxisbeispielen ergänzt.

Bunt gemustert für alle ein Gewinn

Den Betrieben liefern die Selbsterntegärten ein geregeltes Einkommen, unabhängig vom Weltmarkt und schwankenden Preisen. Die Pächterinnen und Pächter der Gemüseparzellen sind meist Menschen ohne eigenen Garten, die sich über erntefrisches Gemüse freuen – für manche verbunden mit einer spannenden Lernreise: Wann wächst was? Wie werden Jungpflanzen gepflegt? Was ist mulchen und wie gießt man richtig? Dies trägt wiederum zur Wertschätzung der Lebensmittel bei. Zudem leisten die Gemüseparzellen einen Beitrag zur regionalen Versorgung mit kostengünstigem Gemüse und sind Begegnungsorte für Menschen. Auch die Natur profitiert von dem Konzept, denn die bunten Parzellen sind Orte der biologischen Vielfalt.

Die kostenfreie Broschüre kann unter der Artikelnummer 7661 im Medienservice der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bestellt werden: www.ble-medienservice.de.


BLE

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.