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Kürzung der Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen

23.04.2021

Im „Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ können seit dem 1. November 2020 CO2-Einsparungsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion durch einen Investitionszuschuss gefördert werden. Die Fördersumme ist dabei auf maximal 40 % begrenzt, wird allerdings anhand der CO2-Einsparung bemessen, sodass die 40 % nur in seltenen Fällen erreicht werden. Das Förderprogramm teilt sich in die vier Teilbereiche Einzelmaßnahmen, Modernisierung und Neubau energieeffizienter Maßnahmen, regenerative Energieeigenerzeugung und mobile Maschinen auf. Je nach Bereich der Förderung liegt der Zuschuss bei 700 €/t oder 800 €/t eingespartes CO2.

Zur Berechnung der CO2-Einsparung werden den verschiedenen Energieträgern einzelne CO2-Emssionen zugeordnet. Im Zuge einer Aktualisierung der CO2-Emissionswerte durch das Umweltbundesamt wurden die spezifischen CO2-Emissionsfaktoren aus der Richtlinie des Förderprogramms nun ebenfalls aktualisiert. Besonders gravierende Änderungen betreffen den Emissionswert von Bezugsstrom: Dieser wurde von 0,537 t/MWh auf 0,427 t/MWh reduziert, was automatisch zu einer effektiven Kürzung des Investitionszuschusses bei Stromeinsparmaßnahmen um rund 20 % führt. Parallel dazu wurden die Emissionswerte für regenerative Energieträger, wie Biomethan und Holzpellets, erhöht, sodass auch hier die Förderung effektiv gekürzt wurde. Gültig ist die Anpassung der CO2-Emissionsfaktoren für alle noch nicht beantragten Maßnahmen. Die in einigen Fällen ohnehin schon unattraktive Förderung durch das Förderprogramm Energieeffizienz verliert damit weiter an Anreiz.

Ansprechpartner bei weiteren Fragen zum Förderprogramm ist Nils Seidel, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Telefon: 0 251/ 23 76 -490, Email: nils.seidel@lwk.nrw.de.

Nils Seidel,

Landwirtschaftskammer NRW

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