Aktueller Inhalt:

Biodiversität: Auf Wegrainen und Feldrändern mehr Artenvielfalt durch weniger Pflege

20.05.2021

Wegraine und Feldränder sollten, wenn nötig, maximal einmal im Jahr gemäht oder gemulcht werden - im Optimalfall erst ab Ende Juli/Anfang August, um die Hauptbrut- und Setzzeit zu meiden. Eine nicht zu tiefe Schnitthöhe von über 10 cm verschont Kleintiere am Boden. Um die Biodiversität zu fördern, sollten Wegraine und Feldränder möglichst zeitlich versetzt bearbeitet und Teilabschnitte überjährig stehengelassen werden. Ein stehengelassener Aufwuchs bietet Insekten und anderen Tieren Überwinterungsmöglichkeit und Deckung. Um Wegraine als Lebensraum zu optimieren und als Netzwerk in der Agrarlandschaft zu perfektionieren, sollte eine dichte Mulchdecke nach dem Schnitt vermieden werden. An Feldränder angrenzende Blüh- oder Pufferstreifen können zusätzlich den Lebensraum verbreitern.

Weitere Infos zu Blühstreifen u.v.m. finden Sie im Maßnahmenfinder Biodiversität unter www.biodiversitaet-nrw.de. Bis zum 30. Juni können nun die Grundanträge für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) und Vertragsnaturschutz eingereicht werden.

  • Formulare und Merkblätter gibt es hier.  
  • Was beantrage ich wo? ist hier zu finden.  

Lisa Klophaus,

Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.