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Verlängerungsantrag für Bio-Förderung gestellt?

11.06.2021

Jedes Jahr erfahren wir in der Beratung von Fällen, in denen das Stellen von Neu- oder Verlängerungsanträgen zur Förderung Ökologischer Anbauverfahren vor dem Stichtag 30. Juni vergessen worden ist. Dies hat die Konsequenz, dass für ein ganzes Jahr keine Bio-Förderung gezahlt wird. Es gibt da keinen Ermessensspielraum der Verwaltung. Damit dies nicht oder seltener passiert, erfolgt hier eine Erinnerung:

Jeder Betrieb hatte bereits im Rahmen der ELAN-Antragstellung bis zum 15. Mai die Möglichkeit, bei Auslaufen der Förderperiode für die Bio-Prämien zum 31. Dezember 2021 eine einjährige Verlängerung (ab dem 1. Januar 2022) zu beantragen. Ist die Antragsstellung auf diese Art bereits erfolgt, muss kein weiterer Antrag eingereicht werden.

Wer bei der online-Antragstellung diese Verlängerung bewusst oder unbeabsichtigt nicht beantragt hatte, ist in der Folge zweimal gefragt worden, ob die Nichtbeantragung gewollt ist:

  • Einmal beim Abspeichern des Auszahlungsantrags für die Bio-Prämien 2021 und
  • einmal beim Aufrufen der Fehlermeldungen oder der Plausibilitätsprüfung am Ende der ELAN-Antragstellung.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Verlängerungsbeantragung tatsächlich gemacht haben, so wenden Sie sich an Ihre Kreisstelle, die entsprechende Auskünfte geben kann. Sollte das Ergebnis lauten, dass Sie Ihren Antrag nicht online verlängert haben, dies aber wünschen, so erhalten Sie dort auch die schriftlichen Anträge.

Landwirtschaftskammer NRW

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