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Investitionsförderung für Biogasanlagen

08.02.2022

Ab sofort können sich Betreiber von Biogasanlagen deren emissionsmindernde Aufrüstung mit bis zu 40 % bezuschussen lassen. Rechtliche Grundlage ist die jetzt in Kraft getretene „Emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“.

Die Investitionsförderung wendet sich gezielt an bestehende Biogasanlagen und soll diese darin unterstützen, Maßnahmen zur Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils im Substratmix umzusetzen. Zusätzlich wird die Aufnahmen von Wirtschaftsdüngermengen von Fremdbetrieben unterstützt. Grob umrissen werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Gasdichte Abdeckung von bestehenden Gärrestlagern
  • Neubau von gasdichten Gärrestlagern und Vorlagebehältern
  • Maschinen und Geräte zur Substrataufbereitung/Einbringung von Wirtschaftsdüngern
  • Maschinen, Geräte, Anlagen und Einrichtungen zur Annahme betriebsfremder Wirtschaftsdünger sowie zur Umsetzung von Konzepten zur Wirtschaftsdüngermobilisierung
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen (zum Beispiel Architektur- und Ingenieurleistungen)
  • Sachkundige Begleitung der Investitionsmaßnahme (verpflichtend für die Antragstellung)

Die Förderhöhe variiert abhängig von der Unternehmensgröße und der beantragten Maßnahme zwischen 10 % und 40 % der Investitionskosten, wobei unter definierten Umständen für den Neubau von Lagerbehältern ein zusätzlicher Förderaufschlag von 10 % erreicht werden kann. Die Mindestvoraussetzung ist ein künftiger Wirtschaftsdüngeranteil von 30 Masseprozent bei gleichzeitiger Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils um mindestens 15 Masseprozent gegenüber den Referenzjahren vor der Antragstellung.

Weitere Informationen Förderprogramms finden Sie unter: https://wirtschaftsduenger.fnr.de/

Bei Detailfragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Telefon: 0 38 43/ 69 30 -450, E-Mail: wirtschaftsduenger@fnr.de

FNR

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