Seit dem 1. Januar 2022 muss die neue EU-Öko-Verordnung angewendet werden. Allein in Deutschland müssen sich über 50 000 Unternehmen sowie Kontrollstellen und Kontrollbehörden auf die neuen gesetzlichen Vorschriften einstellen. In Europa und weltweit sind es Millionen Bäuerinnen und Bauern sowie Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die direkt oder indirekt vom Gesetz-Update betroffen sind.
Das neue Bio-Recht sorgt für eine umweltfreundliche Landwirtschaft und schonende Lebensmittel-Herstellung. Denn die EU-Öko-Verordnung bleibt ihren bewährten Grundsätzen treu – und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt. An allen Stellen, an denen die Ernährungswirtschaft in der Breite nachhaltiger werden muss, sorgt die Öko-Verordnung dafür: Beim Anbau von Kulturpflanzen, in der Tierhaltung und bei der Herstellung von Lebensmitteln.
Bio bleibt eine Prozessqualität. Das heißt, dass nicht nur die hohe Qualität des Endproduktes im Fokus steht, sondern vor allem der gesamte Produktionsprozess vom Acker bis in den Einzelhandel geregelt und kontrolliert wird. So sichert das Bio-Recht beispielsweise, dass die Tiere Auslauf bekommen oder Gentechnik und chemisch-synthetische Pestizide tabu sind.
Auch mit dem neuen Recht bleibt Bio der strengste und umfassendste gesetzliche Lebensmittelstandard. Die Kontrolle bleibt in staatlicher Hand und überwacht die gesetzlich geschützte Bio-Kennzeichnung: das sehr gut bekannte Bio-Siegel.
Was neu ist, was bleibt beim Bio-Recht nachzulesen auf https://www.boelw.de/news/neues-bio-recht-was-bleibt-was-ist-neu/.
Wo genau welche Vorschrift zu finden ist, finden Sie in dieser Übersicht https://www.boelw.de/news/uebersicht-ueber-die-neue-oeko-basisverordnung-eu-2018-48-und-ergaenzende-rechtsakte/.
Die Regeln des Bio-Rechts nach Themen geordnet gibt es auf https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/.
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW