Im Kreis Wesel gibt es einen Verdacht des Ausbruchs der Hochpathogenen Aviären Influenza/ Geflügelpest. Die daraus resultierenden Regelungen im Umkreis um den betroffenen Bestand gelten auch für ein kleines Gebiet des Kreises Kleve.
Die vorläufige Überwachungszone umfasst unter anderem ein Gebiet östlich der Ortschaft Rees-Haldern. Für dieses Gebiet hat der Kreis Kleve mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung folgende Regelungen erlassen
Darüber hinaus gelten kreisweit Regelungen wie eine Stallpflicht sowie ein Ausstellungsverbot. Im Einzelnen:
1. Sämtliches im Kreis Kleve gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung besteht und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
2. Im Kreis Kleve sind Geflügelausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Geflügel oder ähnliche Veranstaltungen untersagt.
Diese Regelungen gelten zunächst, bis Klarheit über den Geflügelpest-Verdachtsfall des Kreises Wesel besteht. Weitere Informationen sowie einen Kartenausschnitt der Überwachungszone finden Sie auf der Website des Kreises Kleve.
Kreisverwaltung Kleve