Zum Jahresende 2023 haben sich der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgebervereinigung (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) über eine neue Bundesempfehlung „Landwirtschaft“ geeinigt.
Im Februar 2024 ist die Umsetzung in NRW erfolgt mit dem zum 1. Januar 2024 rückwirkenden Bruttolohn je Stunde:
Ein Arbeitgeber muss bei der Betrachtung einer Arbeitsstunde, wieviel sie kostet, die Gesamtkosten errechnen. Die sogenannten Lohn- und Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Umlage zur Lohnfortzahlung U 1, Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz U 2 und die Insolvenzgeldumlage) sind miteinzubeziehen. Bei einer 40 Stundenwoche ergibt sich eine jährliche Arbeitszeit von 2088 Std. (40 Stundenwoche x 4,35 Monatswochen x 12 Monate) Urlaubstage (24), gesetzl. Feiertage (NRW: 12) und durchschnittliche Krankheitstage (12) sind abzuziehen, so dass sich effektiv 1.712 Nettoarbeitsstunden pro Jahr als kalkulatorische Größe ergeben.
Danach hat ein Arbeitgeber je nach Lohngruppe folgende Gesamtkosten in €/h:
Die Ausbildungs- und Praktikantenvergütung ist ebenfalls ab 1. Januar 2024 gestiegen.
Der Lohntarif beinhaltet weiter, dass Vollzeitbeschäftigte mit der Lohnabrechnung März 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 350,00 € und eine weitere Inflationsausgleichsprämie im Dezember 2024 in gleicher Höhe erhalten können. Bei Teilzeitbeschäftigung kann anteilig gezahlt werden. Zum Januar 2025 steigen die Löhne nochmals um 3,8 %. Die Laufzeit des Lohntarifvertrags ist bis zum 31. Dezember 2025 festgesetzt.
Hartmut Osterkamp,
Landwirtschaftskammer NRW