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Vorläufige Nmin-Richtwerte angepasst

03.03.2023

Die Landwirtschaftskammer NRW gibt hiermit für drei Kulturen abgeänderte vorläufige Nmin-Richtwerte bekannt: Für die Kulturen Kartoffeln, Mais und Rüben nach dem Anbau von Zwischenfrüchten auf leichten Bodenarten (S, lS, sU) wurden im letzten Jahr mit 65 kg Nmin/ha sehr hohe fünfjährige Mittelwerte nach der üblichen Methode berechnet und veröffentlicht, die im Nachgang als nicht repräsentativ eingeordnet werden müssen. Die Werte kamen aufgrund eines zu niedrigen Stichprobenumfangs an Nmin-Proben für den zugrunde gelegten Zeitraum zustande.

Für diese drei Fälle wurde nun ein neuer methodischer Berechnungsansatz verfolgt, der es erlaubt, die Werte fachlich und realistisch besser darzustellen. Alle drei Werte sind nun valider und liegen auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Sie entsprechen somit auch am ehesten den Jahresrichtwerten der vorangegangenen Jahre für diese Kulturen. Es ist zu beachten, dass diese vorläufigen Nmin-Richtwerte gegebenenfalls bei der Dünge-bedarfsermittlung (DBE) angepasst werden müssen, wenn die Jahresrichtwerte für 2023, die demnächst herausgegeben werden, oder der eigene gemessene Nmin-Wert vom vorläufigen Nmin-Richtwert um mehr als 10 kg/ha abweicht.

Eine eigene Nmin-Analyse ist immer noch die beste Wahl. Sie ermittelt den tatsächlichen Nmin-Wert für die örtlichen Standort- und Bewirtschaftungsverhältnisse (Bodenvorrat auf der eigenen Fläche). Dabei werden Potenziale für das Einsparen von Dünger aufgedeckt und die Umwelt wird geschont.

In allen anderen Fällen bleiben die vorläufigen Nmin-Richtwerte bestehen.


Landwirtschaftskammer NRW

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