Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2023 deutschlandweit rund 302 ha neue Rebflächen genehmigt. Die meisten Genehmigungen gab es mit rund 228 ha für Flächen in Rheinland-Pfalz.
Per Post und über das Online-Antragsverfahren der BLE wurden insgesamt rund 968 ha für Neuanpflanzungen beantragt – rund 13 % weniger als 2022. Allein in Rheinland-Pfalz bewilligte die BLE im Jahr 2023 zusammen rund 228 ha neue Rebflächen. Davon entfielen rund 195 ha zusätzliche Rebfläche auf das Anbaugebiet Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2022 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27.312 ha Keltertrauben, gefolgt vom Anbaugebiet Pfalz mit 23 698 ha.
Im Antragszeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar hat die BLE insgesamt 2 713 gültige Anträge für Neuanpflanzungen erhalten. Davon konnten 2 698 Anträge genehmigt werden.
| genehmigte Fläche (in ha) |
Rheinland-Pfalz | 228,04 |
Baden-Württemberg | 16,07 |
Bayern | 11,79 |
Sachsen-Anhalt | 7,69 |
Mecklenburg-Vorpommern | 7,29 |
Sachsen | 5,99 |
Nordrhein-Westfalen | 5,95 |
Niedersachsen | 5,23 |
Brandenburg | 4,99 |
Schleswig-Holstein | 3,67 |
Hessen | 2,97 |
Thüringen | 1,55 |
Saarland | 1,01 |
Gesamt | 302,24 |
Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 % der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden, um das Marktgleichgewicht aus Angebot und Nachfrage zu erhalten. Stichtag ist jeweils der 31. Juli.
Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Lage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 % Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 % Hangneigung. Antragsteller, die weniger als 50 % der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben. Dies war 2023 bei 64 Genehmigungen über insgesamt rund 8,5 ha der Fall.
Weitere Informationen zum Weinbau in Deutschland gibt es unter www.ble.de/pflanzrechte-wein.
BLE
Der Weinanbau in Nordrhein-Westfalen erlebt derzeit einen beeindruckenden Aufschwung. Gemäß den Bestimmungen des EU-Rechts dürfen Weinreben seit 2016 auch außerhalb der traditionellen anerkannten Anbaugebiete mit Genehmigung angepflanzt werden. Somit haben die Kreise Recklinghausen, Viersen, Kleve, Siegen-Wittgenstein und Soest 2023 zwischen 0,7 und 1,5 ha Pflanzrechte für den Weinanbau erhalten. Ohne eine Genehmigung bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft darf kein Wein angebaut werden.
Zum Einsatz kommen in NRW so genannte PIWI-Sorten, das sind pilzwiderstandsfähige Sorten. Im Gegensatz zu den traditionellen Rebsorten, die anfälliger für Pilzbefall sind und somit unter Umständen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden müssen, sind PIWI-Sorten mit natürlichen Resistenzen ausgestattet und können den Pflanzenschutzeinsatz um 80 % senken.
Seit der Umsetzung des Genehmigungsverfahrens wurden insgesamt 22,1 ha Pflanzrechte für den Weinanbau an 29 Erzeuger in NRW erteilt. Dies verdeutlicht den zunehmenden Erfolg und die wachsende Beliebtheit des Weinbaus in der Region.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen