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Wieder BHV-1 Ausbrüche in NRW

06.06.2022

Im Mai wurden in den Kreisen Wesel, Kleve und Borken auf insgesamt fünf weiteren Betrieben Infektionen mit BHV 1 (IBR) festgestellt. In diesen Betrieben wird aktuell durch die Veterinärämter die Anzahl der infizierten Tiere ermittelt und die Räumung der Bestände vorbereitet. Es laufen in allen Kreisen Kontaktuntersuchungen, so dass sich die Anzahl der betroffenen Betriebe noch weiter erhöhen kann.

Es wird allen rinderhaltenden Betrieben empfohlen, den BHV-1 Status zu überprüfen oder zu erneuern. In den aktuellen Fällen ist die Infektion in den Herden über Monate unbemerkt geblieben. Die auf BHV-1 positiv getesteten Tiere hatten zu keiner Zeit erkennbare Krankheitsanzeichen.

Die Einschleppung von Tierseuchenerregern geschieht am häufigsten durch Tierhandel oder durch Betriebsbesucher, die regelmäßig in verschiedenen Beständen direkten Kontakt zu Rindern haben. Betriebseigene Kleidung und Desinfektionsmöglichkeiten müssen in jedem Betrieb unbedingt vorgehalten werden. Beim Handel mit Rindern sollten nur Tiere mit aktueller Blutuntersuchung auf BHV-1 und BVD zugekauft werden.


Dr. Mark Holsteg, Tiergesundheitsdienst

 


BHV1: Überprüfen Sie den Versicherungsschutz

Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung müssen auf BHV1 positiv getestete Rinder die Herde verlassen und geschlachtet werden. Je nach Anzahl positiv getesteter Rinder muss der komplette Bestand eines Stallgebäudes geräumt werden. Benachbarte Betriebe oder Stallgebäude werden je nach Lage ebenfalls beprobt. Nach Reinigung und Abnahme der Ställe können BHV1 freie Tiere wieder zugekauft und eingestallt werden.

Von der Tierseuchenkasse werden dann die Tierwerte abzüglich der Schlachtwerte ohne UST entschädigt. Die Kosten für die Reinigung, die fehlende UST und der entgangene Deckungsbeitrag aus der fehlenden Produktion werden nicht entschädigt und müssen vom Landwirt getragen werden.

Sollten die Schäden infolge von Tierseuchen bei Ihnen gravierend oder sogar existentiell sein, sollten Sie dringend eine Ertragsschadenversicherung für Ihren Betrieb abschließen. Holen Sie mehrere Angebote ein und geben Sie den Versicherungsgesellschaften gleiche Viehzahlen vor. Achten Sie darauf, dass BHV1 und Unfall (akuter Botulismus) im Vertrag versichert sind! Bei einigen Gesellschaften sind diese beiden Risiken nicht automatisch mitversichert. Falls Sie Verträge ohne diese beiden Risiken haben, ergänzen Sie den Vertrag entsprechend. Versuchen Sie dabei, eine Wartezeit von bis zu drei Monaten zu vermeiden.

Vielfach schlummern bei den Landwirten alte Verträge, die nicht mehr aktuell sind. Überprüfen Sie die Anzahl der Tiere, die Tierwerte, die Deckungsbeiträge im Vertrag und passen die Summe nach aktuellen Daten an. Die Versicherungen bieten in der Regel einen Unterversicherungsverzicht bei abweichenden Versicherungssummen von 10 bis 20 % - die sind im Schadensfall aber schnell aufgebraucht.


Burkhard Fry, Landwirtschaftskammer NRW

 

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