Am 3. März will der Regelungsausschuss der EU-Mitgliedsstaaten (Committee on Organic Production, COP) die Tierhaltungsregeln beschließen, welche die neue Öko-Basis-Verordnung ergänzen.
"Die Bio-Tierhalter wissen mit der Entscheidung über die konkreten Vorgaben, was mit Inkrafttreten des Bio-Grundgesetzes auf sie zukommen wird", sagt Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die Bio-Bauern können damit einschätzen, an welchen Stellen sie ihre Tierhaltung anpassen müssen und welche Übergangsregeln gelten. "Konkrete Regeln sind wichtig, da bestehende Bio-Betriebe und Unternehmen, die umstellen wollen, wichtige Investitionsentscheidungen treffen können", so der BÖLW-Geschäftsführer zu den anstehenden Beschlüssen.
"Bei den Grundsätzen der Tierhaltung bleibt sich die neue Öko-Verordnung treu", sagt Röhrig. "Das Bio-Grundgesetz schreibt weiter eine artgerechte Tierhaltung mit Auslauf, viel Platz in Stall und im Auslauf sowie gentechnikfreie Bio-Fütterung vor. Bio bleibt mit großem Abstand der höchste gesetzliche Standard in der Tierhaltung."
► Viele bewährte Regelungen bleiben gleich, etwa die Flächenvorgaben für Bio-Sauen und -Rinder.
► Neu ist, dass für Geflügel erstmals eine 'Veranda' als überdachter Teil des Auslaufs eingeführt wird.
Die neuen Regeln bergen auch kritische Punkte. Der BÖLW hatte sich etwa dafür eingesetzt, die Auslaufdistanz für Legehennen auf 150 m festzuschreiben. Das Ziel: eine bessere Auslaufnutzung und eine damit verbundene Begrenzung der Stallgrößen. Im neuen Bio-Recht wurde jetzt eine Auslaufdistanz von 350 m angesetzt. "Bei den Auslaufdistanzen wurde verpasst, das Bio-Recht wirklich besser zu machen", bewertet Röhrig.
Erstmals macht das Bio-Recht Vorgaben für Junghennen, Bruderhähne und Elterntiere. "Es ist grundsätzlich gut, dass sich das Bio-Recht hier weiter entwickelt", sagt der BÖLW-Geschäftsführer, weist aber auf den kritischen Aspekt hin, dass die Übergangsregeln für die Pionier-Betriebe nicht ausreichend sind. Unverständlich ist auch, dass Bio-Mastgeflügel und -Bruderhähne beim Auslauf ungleich behandelt werden sollen – obwohl mit beidem Bio-Geflügelfleisch erzeugt wird.
"Es war wichtig, dass in den vergangenen Wochen noch einmal viel Arbeit in die Regeln für Bio-Tiere investiert wurde", betont Röhrig. Zuletzt hatten im November zahlreiche Bio-Tierhalter die Möglichkeiten der öffentlichen Anhörung genutzt und in Brüssel auf Verbesserungen gedrungen. Die Vorschläge konnten damit erheblich verbessert werden. "Der Gesetzgeber hat hier verstanden, wo für Tiere und Tierhalter der Schuh drückte und ist den Bio-Bauern teilweise entgegengekommen."
Für den weiteren Gesetzgebungsprozess zum Bio-Recht ist wichtig, dass Qualität vor Schnelligkeit geht. Das Bio-Recht muss so gestaltet sein, dass die Transformation des gesamten Agrar- und Ernährungssystems gelingen kann.
Hintergrund
Quelle: Pressemitteilung Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), Berlin, 02. März 2020