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Kontrollstellen

14.11.2023

Kontrolle im ökologischen Land- und Gartenbau

Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe schlossen sich schon früh zu Öko-Anbauverbänden zusammen und legten die Grundregeln ihrer Wirtschaftsweise in Richtlinien nieder. Auf privatrechtlicher Basis verpflichteten die Verbände ihre Mitglieder zur Einhaltung dieser Richtlinien und gestatten die Kennzeichnung der Produkte mit eingetragenen und geschützten Verbandszeichen.


1991 erließ die Europäische Union die erste EU-Bio-Verordnung. Sie legte gesetzliche Vorgaben für die Erzeugung, Etikettierung und Kontrolle im ökologischen Landbau fest. Während sie in ihrer ursprünglichen Fassung 1991 nur Richtlinien zum ökologischen Pflanzenbau enthielt, sind heute auch die ökologische Tierhaltung, die Öko-Aquakultur, die Herstellung von Öko-Lebens- und Futtermitteln, der Groß- und Einzelhandel mit Bio-Produkten und der Im- und Export von Bio-Produkten aus Ländern außerhalb der EU gesetzlich geregelt.

Detaillierte Infos zur EU-Bio-Verordnung gibt es hier, ein E-Learningtool für Multiplikatoren steht ebenfalls zur Verfügung. Für die Bio-Gastronomie gelten in Deutschland national die Vorgaben der Bio-AHV-Verordnung.


Es werden also alle Betriebe und Unternehmen von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Vertrieb von Bio-Produkten durch staatlich zugelassene Öko-Kontrollstellen überprüft. Die Bio-Kontrolle garantiert seit 1991 zuverlässig die Bio-Qualität, was auch daran zu erkennen ist, dass im Kontrollsystem immer wieder Verstöße festgestellt werden, über die die Presse berichtet. Das Kontrollverfahren wird kontinuierlich durch Projektträger, wie zum Beispiel FiBL oder GfRS, weiterentwickelt, um mit dem kontinuierlichen Marktwachstum Schritt zu halten.

Aktuelle Bio-Zertifikate können im Internet in der EU-Datenbank TRACES abgerufen werden. Hier finden sich auch alle deutschen Bio-Zertifikate. Alle Verbandszertifikate - Bioland, Demeter, Naturland und andere - können dagegen in der von BÖLW, FiBL und IFOAM getragenen Datenbank Bioc.info abgefragt werden.

Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe können für EU-Bio-Zertifikate und Verbandszertifikate in BioC.info eine elektronische Lieferantenliste anlegen, um kontinuierlich die Gültigkeit der EU-Bio- und Verbands-Zertifikate ihrer Lieferanten für Bio-Saat- und Pflanzgut, Bio-Futtermitteln oder Zukaufwaren für den Hofladen zu überwachen; das ist für bis zu fünf Lieferanten kostenfrei. So entfällt die aufwändige und häufig vergessene jährliche Aktualisierung der Bio-Zertifikate vor der Jahreskontrolle.

Ein etwaiger Zukauf und die Verwendung von konventionellem, ungebeiztem Saat- und Pflanzgut muss hier beantragt werden, der Zukauf von konventionellen Tieren hier.


Öko-Kontrollstellen

Öko-Kontrollstellen prüfen die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung und nationaler Rechtsvorschriften wie auch gegebenenfalls die Richtlinienanforderungen des jeweiligen Anbauverbandes.

In Deutschland sind die Öko-Kontrollstellen in verschiedenen Verbänden organisiert, und zwar beim BVK, dem DVK und dem VAZ.

Die Öko-Kontrollstelle kann frei gewählt werden. Nahezu alle Öko-Kontrollstellen prüfen bei Bedarf auch Anforderungen von Verbandsstandards über die Kontrolle der EU-Bio-Verordnung hinaus. Eine Liste der in NRW zugelassenen Öko-Kontrollstellen findet sich hier, die der zuständigen Landesbehörden der Bundesrepublik Deutschland ist hier zu finden.

Die Beauftragung einer Öko-Kontrollstelle erfolgt üblicherweise über viele Jahre. Aus diesem Grund sollte sie sorgfältig gewählt werden. Wichtig ist, dass die jeweilige Öko-Kontrollstelle leicht kontaktiert werden kann und rasch Auskünfte gibt, damit Fehler im Betrieb von vornherein vermieden werden können. Ein Blick auf die jeweilige Website verrät, ob ein für die Praxis aufbereitetes Informationsangebot verfügbar ist oder nur die gesetzlichen Regelungen gelistet werden. Es empfiehlt sich, mit drei unterschiedlichen Öko-Kontrollstellen telefonisch Kontakt aufzunehmen, um offene Fragen zu klären und einen Eindruck von ihrer Arbeitsweise zu bekommen. So kann unter anderem auch ein Vergleich der zu erwartenden jährlichen Kontrollkosten angestellt werden, die mit dem Abschluss eines Kontrollvertrages verbunden sind.

Weitere Informationen

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