Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurden die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau in der Verordnung (EU) 2018/848 und den zugehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt.
Ihren Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen. Auch die Bezeichnungen von Bio-Lebensmitteln dürfen keinen irreführenden Eindruck erwecken. Die Regelungen der so genannten EU-Öko-Basisverordnung enthalten Ziele und Grundsätze der ökologischen Produktion sowie auf Dauer angelegte Einfuhrregelungen. Hohe ökologische Produktionsstandards sind einzuhalten. Das den gesamten Herstellungsprozess und den Handel begleitende Kontrollsystem ist risikoorientiert ausgerichtet.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden sich alle entsprechenden Rechtstexte:
Konsolidierte Zusammenstellung der Verordnung (EU) 2018/848:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02018R0848-20220101
Basis-Verordnung (EU) 2018/848:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32018R0848
Alle weiterführenden Rechtsvorschriften finden Sie im Internetangebot der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in den jeweiligen Kategorien.
Außerdem bietet die Webseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordhein-Westfalen, LANUV, als oberste Kontrollbehörde für die Einhaltung der EU Öko-VO in NRW weitere wichtige Infos und laufend aktualisierte Rechtsvorschriften.
Über das Bio-Recht informiert auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft.