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Störenfriede oder Umweltretter?

14.10.2022

Morgens früh am Frühstückstisch, ob mit der Zeitung in der Hand oder auf die Schnelle im Stehen: Beim Griff zur Milch stutzt man - was ist mit dem Deckel los? Der Kunststoffverschluss ist von heute auf morgen fest mit der Einwegverpackung verbunden. 

Dies ist keine neue Idee, um Kundinnen und Kunden zu verärgern, sondern eine frühzeitige Reaktion auf die neue EU-Vorgabe, die ab dem 3. Juli 2024 gilt. Die Vorgabe aus der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) handelt von „Tethered Caps“ und besagt, dass Getränkebehälter aus Einwegkunststoff mit einem Füllvolumen von bis zu 3 l mit Verschlüssen oder Deckeln, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, nach dem Öffnen an der Einwegflasche bleiben müssen. Ausgenommen sind Getränkebehälter aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff und ebenso Getränkebehälter, deren Verschlüsse oder Deckel zwar Kunststoffdichtungen enthalten, aber ansonsten aus Metall bestehen, und Getränkebehälter für flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke.

Der Grund der neuen Richtlinie ist schnell erzählt: Zu häufig landen die Deckel als Abfall in der Umwelt. Damit soll nun ab Juli 2024 in der EU Schluss sein. Leichter gesagt als getan. Die EU-Vorgabe stellt Hersteller vor eine große Herausforderung, weil sie Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette mit sich bringt. Die erste Frage, die sich stellt, ist, ob eine neue Verschlusslösung vorhanden ist, die auf die bestehende Flaschenmündung passt oder ob es einer gesamten, neuen Verpackung bedarf. Als Zweites sind die Bedürfnisse der Verbraucher für den Erfolg der Umstellung ausschlaggebend. Sie benötigen eine praktische, komfortable ebenso qualitativ hochwertige Lösung, denn sonst ist der Ärger nicht nur am Frühstückstisch vorprogrammiert.

Erste Praxisbeispiele

Neben Giebelkartons sind die ersten Einwegkunststoffflaschen mit festen Verschlüssen zu finden. Das Unternehmen Coca-Cola ist in Deutschland bereits Anfang 2022 mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gestartet. Die Deckelaufschrift „Lass mich dran“ nimmt den Kunden mit und informiert über den Grund. Coca-Cola ist überzeugt, dass die sowieso schon gute Rücklaufquote von Einwegpfandflaschen mit Deckel durch diese Maßnahme noch verbessert wird. Bisher kommen 97 % aller PET-Flaschen des Unternehmens über das Einwegpfandsystem zurück und hiervon 95 % bereits mit Deckel. Laut Konzernmittteilung wird dank des neuen Deckels der Plastikverbrauch um 1,37 g Kunststoff pro Flasche reduziert. Deckel und Flasche - jetzt unzertrennlich – Coca-Cola stellt Verschlüsse von PET-Einwegflaschen für besseres Recycling um.

Das müssen Direktvermarkter jetzt wissen

Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter, die Getränkebehälter aus Einwegkunststoffen befüllen oder befüllen lassen, müssen ab dem 3. Juli 2024 spätestens darauf achten, dass die Verschlüsse oder Deckel fest mit dem Getränkebehälter verbunden sind. Je nach Behälter wird es mögliche Verschlussalternativen geben oder aber die Wahl muss zukünftig auf einen komplett neuen Getränkebehälter fallen. Lösungen gibt es bereits schon jetzt am Markt. Wie flächendeckend diese Lösungen vorhanden sind und welche Zusatzkosten hiermit verbunden sind, wird sich zeigen.

Fazit

Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter sollten die neue EWKKennzV im Blick behalten. Es ist zwar noch Zeit, bis der Gesetzgeber die Umsetzung einfordert, dennoch können Betriebsleiter sich schon jetzt umsehen und nach neuen Lösungen Ausschau halten.


Leonie Sulk, Landwirtschaftskammer NRW

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