Die heißen Temperaturen der letzten Wochen, unterbrochen von wenigen Niederschlägen, bieten optimale Entwicklungsbedingungen für die Nassfäuleerreger Pectobacterium und Dickeya. Besonders in Beregnungsbeständen besteht ein erhöhtes Risiko.
Was ist bei Nassfäulen bei Ernte und Einlagerung zu beachten?
Die Infektion des Erntegutes geschieht vorwiegend über Verletzungen bei der Ernte, beim Transport oder der Aufbereitung. Aufgrund der aktuell hohen Stärkegehalte besteht 2022 eine besonders hohe Gefahr für Erntebeschädigungen. Sobald nassfaule Knollen auf dem Verleseband des Roders gefunden werden, ist eine gründliche Reinigung des Roders mit anschließender Desinfektion mit Menno Florades unbedingt angeraten, damit nicht weitere Partien infiziert werden.
Grundsätzlich sollte vor Einlagerung die Lagerfähigkeit der Partien abgeschätzt werden. Risikopartien sofort vermarkten/verarbeiten.
Vor der Einlagerung empfiehlt es sich, Lager und Kisten gründlich zu reinigen und zu desinfizieren, da mit den Kartoffelknollen und der anhaftenden Erde Krankheitserreger ins Lager getragen werden. Pilzsporen, wie Silberschorf oder Fusarium, können im Staub oder Nassfäuleerreger im Bakterienschleim an Oberflächen im Lager oder an Kisten überleben und die neu eingelagerten Knollen infizieren. Zur Desinfektion ist nur das Produkt Menno Florades 2 %ig (2 l in 100 l Wasser) zugelassen.
Menno Florades aber nicht einfach auf verdreckte Oberflächen sprühen, hierdurch wird keine ausreichende Wirkung erzielt. Eine gründliche Reinigung der Maschinen/Geräte, des Lagers und der Kisten ist Voraussetzung für einen guten Wirkungsgrad.
Menno Florades mit 0,6 bis 0,8 l/qm Wasseraufwandmenge versprühen und mindestens vier Stunden, besser aber über Nacht, einwirken lassen. Damit eine gute Wirkung auch an glatten Oberflächen erzielt wird, empfiehlt sich der Einsatz als Schaumlösung. Entsprechende Ausbringungsgeräte (Skumix) werden von der Herstellerfirma des Präparates angeboten.
Das Desinfektionsmittel „Menno Florades“ ist auch für den ökologischen Landbau zugelassen, die Bescheinigung aus der FibL Betriebsliste finden Sie hier.
Dr. Marianne Benker,
Landwirtschaftskammer NRW