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Landesdüngeverordnung NRW: Schulungen helfen bei der Umsetzung

18.02.2022

Der Nährstoffeinsatz im landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb wird zunehmend komplexer. Neben dem eigentlichen Ziel der bedarfsgerechten Nährstoffversorgung der Kulturen müssen umfassende Regelungen zum Wasser- und Umweltschutz berücksichtigt werden. Hierbei stehen die Vorgaben der Düngeverordnung in Verbindung mit der Landesdüngeverordnung von Nordrhein-Westfalen im Vordergrund.

Die Landesdüngeverordnung von Nordrhein-Westfalen (LDüngV) setzt die Vorgabe der Düngeverordnung von 2020 um, nach der zwei zusätzliche Maßnahmen für Betriebe mit Flächen in belasteten Gebieten festzulegen sind. Gemäß Landesdüngeverordnung müssen alle organischen Düngemittel, mit Ausnahme von Stallmist von Huf- oder Klauentieren, vor der Aufbringung auf Flächen in belasteten Gebieten auf ihren Nährstoffgehalt analysiert werden. Die zweite Maßnahme umfasst die verpflichtende Teilnahme an Schulungsmaßnahmen mit dem Ziel der Optimierung der Nährstoffeffizienz unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen.

Eine solche Schulung umfasst mindestens zwei Stunden. In dieser Zeit werden aktuelle Erkenntnisse zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz – insbesondere bezogen auf Stickstoff - und zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer vermittelt und diskutiert. Zudem soll im Rahmen der Veranstaltung Hilfestellung bei der Umsetzung des komplexen Regelwerks der Düngeverordnung gegeben werden.

Die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme ist alle drei Jahre vorgegeben und über eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bei Prüfungen zu belegen.

Wer wird geschult?

Die Verpflichtung zur Teilnahme an den Schulungsmaßnahmen bezieht sich laut LDüngVO auf den Betriebsinhaber oder -inhaberin, der oder die über mindestens eine Fläche in einem Nitratbelasteten Gebiet oder Eutrophierungsgebiet verfügt. Dies gilt sobald innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums eine oder mehrere Flächen des Betriebes zumindest zeitweise in einer der beiden Gebietskulissen lag.

Der Betriebsinhaber trägt die Verantwortung für das Nährstoffmanagement in seinem Betrieb, kann aber die Verpflichtung zur Schulung delegieren an einen entscheidungsbefugten Bewirtschafter oder Bewirtschafterin. Diese Verantwortungsübertragung darf sich aber nicht nur auf einzelne Maßnahmen beziehen, sondern muss immer das komplette Nährstoffmanagement des Betriebes umfassen. Die Teilnahmebescheinigung wird personenbezogen ausgestellt. Das bedeutet, dass die Zuständigkeiten im Bereich des Nährstoffmanagements im Betrieb geklärt sein müssen. Wechselt der Verantwortliche, muss der nachfolgende ‚Nährstoffverantwortliche‘ innerhalb eines Jahres nach Weggang des Vorgängers an einer Schulung teilgenommen haben.

Wie oft muss man teilnehmen?

Innerhalb von drei Jahren muss jeder Betriebsinhaber*In oder der von ihm für das betriebliche Nährstoffmanagement beauftragte und entscheidungsbefugte Bewirtschafter oder Bewirtschafterin einmal an einer Schulung teilgenommen haben. Am 31. Dezember 2023 endet der erste Drei-Jahres-Zeitraum. Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine entsprechende Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme sowie die Ausstellung der Bescheinigung sind gebührenpflichtig. Ab Januar 2024 wird die erfolgte Teilnahme im Rahmen von Fachrechtsprüfungen und CC-Kontrollen geprüft.


Wer führt Schulungsmaßnahmen durch?

Gemäß LDüngVO ist die zuständige Behörde beauftragt, die Schulungen durchzuführen. In Nordrhein-Westfalen ist dies die Landwirtschaftskammer NRW. Von den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen werden in den nächsten Wochen sukzessiv entsprechende Schulungen angeboten. Bitte erkundigen Sie sich über Ihren Berater/ Ihre Beraterin oder über die Homepage der für Sie zuständigen Kreisstelle.

Für Öko-Betriebe findet die erste Schulungsmaßnahme online am 3. März 2022 statt; hier geht es zum Terminhinweis und zum Anmeldeverfahren. Sie wird spezifisch auf die Belange des Ökolandbaus ausgerichtet, weitere Infos hat David Büchler, Email: david.buechler@lwk.nrw.de; Rückfragen per Email sind auch an oekoteam@lwk.nrw.de möglich. Für gartenbauliche Betriebe werden die Schulungsmaßnahmen über die Unternehmerkreise oder die regional bestehenden Fachgruppen durchgeführt.


Zurzeit werden Schulungen Corona bedingt nur im Online-Format angeboten werden können. Zukünftig sollen aber Präsenzveranstaltungen und auch Feldbegehungen an Versuchen zum Nährstoffeinsatz möglich sein.

Die rechtzeitige Teilnahme an einer Schulung gemäß LDüngVO liegt in der Eigenverantwortung des Betriebsinhabers*In. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer.  Ab 1. Januar 2024 werden im Rahmen von Fachrechts- und CC-Kontrollen die Teilnahmebescheinigungen geprüft.


Birgit Apel,

Landwirtschaftskammer NRW

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