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Einsaat-Empfehlungen für stillgelegte Flächen

14.08.2023

Im Rahmen der neuen GAP-Förderperiode sind landwirtschaftliche Betriebe dazu verpflichtet, mindestens 4 % ihres Ackerlandes stillzulegen. Das heißt, diese Flächen sind von der landwirtschaftlichen Produktion ausgeschlossen und liegen brach. Auch wenn diese sogenannten Konditionalitätsbrachen nicht direkt für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion genutzt werden können, so besitzen sie doch ein hohes Potenzial, der heimischen Flora und Fauna Unterschlupf und Nahrung zu bieten.

Um diese Brachen aus naturschutzfachlicher Sicht möglichst wertvoll anzulegen, gibt es einige Dinge zu beachten. Bei der Frage, wo auf dem Betrieb die Konditionalitätsbrachen angelegt werden, sollten Synergieeffekte zwischen Natur-, Arten-, Gewässer- und Erosionsschutz, sowie auch zwischen Bodenqualität und der möglichen Begradigung von Flächen bedacht und möglichst effektiv genutzt werden.

Auf mageren Standorten mit geringem Unkrautdruck bietet sich bei der Anlage die Variante der Selbstbegrünung an. Nach der Ernte der Hauptkultur wird hierbei keine Einsaat durchgeführt, stattdessen wird die Fläche sich selbst überlassen. So können sich dort regionale Ackerwildkräuter etablieren und natürliche Saumstrukturen geschaffen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass hierbei keinerlei Ansaatkosten für den Betrieb anfallen. Für nährstoffreiche Flächen mit bekannten Problemunkräutern kann eine gezielte Einsaat sinnvoll sein. Dadurch können Problemunkräuter unterdrückt und ein üppiges Nahrungsangebot für Wildtiere bereitgestellt werden. Wichtig zu beachten ist hier, dass das Saatgut nicht aus einer landwirtschaftlichen Kultur (Spezies) in Reinsaat besteht, sondern mindestens zwei Komponenten enthält, die gleichmäßig und im nennenswerten Umfang über die Fläche verteilt sein müssen.

Ausführliche Informationen zu den Vorgaben und zur naturschutzfachlichen Gestaltung von stillgelegten Flächen finden Sie hier unter dem Punkt „Was ist bei der Umsetzung von Brachflächen zu beachten?“.

Zweijährige Pflege ist erlaubt

Gut etablierte Brachflächen sind artenreiche Lebensräume und wertvoll für Insekten, Vögel und andere Wildtiere. Sie sind Nahrungsquelle, Lebensraum, Brutplatz sowie Deckungs- und Überwinterungsmöglichkeit. Jedoch sind nicht nur frische Blüten wertvoll, sondern auch alte und abgestorbene Bestände. Besonders wichtig sind diese vertrockneten Stängel und Pflanzenreste für Insekten über den Winter. Diese bieten einen wichtigen Reproduktionsort. Auch Vögel und Säugetiere können in diesen Strukturen Nahrung und Deckung finden.

Ab dem 16. August können die aktuellen Brachflächen (4 % Konditionalitätenbrachen, Blüh- und Bejagungsschneisen, Ackerland aus der Erzeugung genommen) und ab dem 1. September die in diesem Jahr neu angelegten Buntbrachen gemulcht werden. Dabei sollte jedoch individuell entschieden werden, ob eine Pflegemaßnahme überhaupt notwendig ist. Auf allen Brachen (verpflichtende und freiwillige) genügt es seit 2023, nur alle zwei Jahre die Mindestbewirtschaftung zum Beispiel in Form von Mulchen sicherzustellen.

Es gilt zu bedenken, dass jedes Mulchen zu einer Rückführung von Nährstoffen in den Kreislauf führt und dass zusätzlich die entstehende Mulchdecke aus Pflanzenresten eine Beschattung bildet. Schwächere Pflanzenarten werden so zurückgedrängt und durchsetzungsstarke Arten können sich etablieren, zum Beispiel Ackerkratz-Disteln oder Brennnesseln. Gerade die Frühjahrseinsaaten in 2023 haben sich an einigen Standorten nicht zufriedenstellend etabliert. Hier sollte bereits in diesem Jahr eine Pflege stattfinden. Teilweise ist auch eine Neueinsaat an gleicher Stelle zu empfehlen, um einen langfristig guten Pflanzenbestand zu etablieren.

Tipps für die Pflege

Grundsätzlich sollte beim Pflegeschnitt nach Möglichkeit hoch abgeschnitten und im Idealfall die Biomasse abgetragen (Programm beachten) oder gut zerkleinert werden. Falls unerwünschte Problemunkräuter oder -gräser ein tolerierbares Maß im Bestand überschreiten, sollten nur die betroffenen Stellen und nicht die gesamte Fläche gepflegt werden. Auch bei dem Pflegemanagement von Blühstrukturen gilt häufig das Motto „Weniger ist mehr“!

Weitere Infos zur Pflege von Brachflächen finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.

Weitere Informationen

Weniger ist mehr!

Um die ökologische Wertigkeit zu erhöhen, ist es empfehlenswert, größere mehrjährige Brachen gestaffelt zu mähen oder zu mulchen und somit über den Winter Teilbereiche stehen zu lassen. Die Pflicht, alle zwei Jahre zu schneiden, wird somit abwechselnd auf der Fläche erfüllt. 

Tipp: Machen Sie für das Flächenmonitoring ein Foto von der Fläche nach dem Arbeitsgang, dann kann man dokumentieren, welche Seite in welchem Jahr gepflegt wurde.

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