Werden für nasse Ackerbereiche derzeit Alternativen zur Nachsaat oder zur Aussaat von Sommerungen gesucht, können Betriebe aus verschiedenen Maßnahmen wählen. Durch Nutzung der folgenden und weiteren Möglichkeiten werden Sanktionen vermieden, das finanzielle Risiko erneuter Ertragsausfälle über entsprechende Ausgleichszahlungen abgemildert und vor allem Lebensräume für Tiere und Pflanzen aufgewertet.
Das vergangene Jahr hat landwirtschaftliche Betriebe vor große ackerbauliche Herausforderungen gestellt. Zunächst war die Ernte auf einigen Schlägen nur mit großen Kompromissen möglich, dann wurde die Aussaat durch anhaltende Niederschläge verzögert oder sogar verhindert. In einigen Bereichen bleibt der Acker noch längere Zeit nicht befahrbar und es haben sich große Fehlstellen gebildet. Somit stellt sich die Frage, welche Kulturen nun angebaut werden können oder welche weiteren Möglichkeiten es gibt. Betriebe mit enger Fruchtfolge vermeiden durch die möglichen Alternativen außerdem einen wiederholten Anbau der gleichen Kultur, wie zum Beispiel Mais in Selbstfolge im dritten Jahr. Anstatt diese Teilflächen umzubrechen und neu einzusäen, können verschiedene Programme mit Förderungen von bis zu 2 114 €/ha ohne großen Aufwand umgesetzt werden. Für die Arten der offenen Agrarlandschaft bietet diese Situation eine Chance, da sie auf lichte Bestände und Fehlstellen sowie nasse Flächen und Brachen angewiesen sind. Nur durch solche ein- oder mehrjährige Extensivierungsmethoden wird ein ausreichender Bruterfolg erzielt, um die gefährdeten Arten in unserer Kulturlandschaft zu halten.
Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind die Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität durch zusätzliche Programme erweitert und die Fördersummen zum Großteil erhöht worden. Neben den bekannten Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen gibt es nun auch die Öko-Regelungen. Diese einjährig laufenden Maßnahmen können im selben Jahr über ELAN beantragt und durchgeführt werden. Somit können interessierte Betriebe direkt an den verschiedenen freiwilligen Öko-Regelungen teilnehmen und dadurch ihre Wirtschaftlichkeit und den Artenschutz fördern. Durch die neue GAP gibt es auch Änderungen bei den nicht förderfähigen Maßnahmen, wie den Blüh- und Bejagungsschneisen. Die dem Hauptschlag untergeordneten Flächen dürfen zwischen dem 1. April (oder nach der Aussaat) und dem 15. August durch Mähen oder Mulchen nicht gepflegt oder durch eine Bodenbearbeitung beseitigt werden.
Jonas Austenfeld, Biodiversitätsberatung Landwirtschaftskammer NRW,
Anuschka Tecker, Biologische Station NABU Münsterland
Aufgrund des unvermindert anhaltenden Rückgangs der Bestände sind viele Brutvogelarten der offenen Feldflur weiterhin im Bestand gefährdet. In der aktuellen Roten Liste der Brutvogelarten gelten beispielsweise Kiebitz und Rebhuhn als stark gefährdet und die Feldlerche als gefährdet – alle drei mit deutlichen kurz- und langfristigen Rückgängen. Die Gründe dafür sind bekannt: der Verlust von Lebensräumen wie Ackerbrachen, Feuchtgrünland und die allgemeine Intensivierung der Flächennutzung. Regional spielen auch Beutegreifer wie Füchse, Waschbären und Co. eine Rolle. Um den Bestand am Beispiel des Kiebitzes zu stabilisieren, müssten alle Brutpaare in NRW etwa ein flügges Küken im Jahr hervorbringen. Das passiert in der intensiv genutzten Landschaft oft nur noch mit Schutzmaßnahmen.
Zu allen Maßnahmen und ihrer praktischen Anlage können das Team der Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer NRW, zu finden unter www.biodiversität-nrw.de, die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden und die ortsansässigen Biologischen Stationen (www.biostationen-nrw.com) kostenfrei und ergebnisoffen beraten.