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Stoffstrombilanzierung wird erheblich ausgeweitet

13.02.2023

Da die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) im Laufe dieses Jahres novelliert wird, sind weitere Auflagen wahrscheinlich.

Der DLG-Arbeitskreis Futter und Fütterung weist darauf hin, dass die zukünftige Bewertung der betrieblichen Salden bei Stickstoff (N) und Phosphor (P) noch offen ist. Geplant ist die Novellierung der StoffBilV nach vorheriger Anpassung des Düngegesetzes. Eine Evaluierung der bestehenden Verordnung liegt als Bundestagsdrucksache vor. In der kommenden Novellierung der StoffBilV ist zusätzlich zur Anpassung der bestehenden Bewertung der betrieblichen N-Salden auch eine P-Bewertung vorgesehen.

Betriebe müssen in diesen Bereichen die Stoff- und Nährstoffflüsse korrekt erfassen:

1. Bei Futterzukäufen sind die N- und P-Mengen zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Erforderlich sind hierzu die Liefermengen, der Trockenmassegehalt und die Gehalte an N und P. Die N-Gehalte können aus den deklarierten Rohproteingehalten durch Rückrechnung, zum Beispiel Division durch 6,25, ermittelt werden. Es empfiehlt sich, Futtermittel nur mit den erforderlichen Angaben zu kaufen. Dies gilt auch für Koppelprodukte aus der Lebensmittelverarbeitung, wie Biertreber oder Molke. Bei diesen Produkten sollte der Zukauf nach Möglichkeit auf Basis der Trockenmasse erfolgen.

2. Ein weiterer wichtiger Nährstofffluss ergibt sich durch den Ein- und Verkauf von Tieren. Hier ist neben der Tierzahl das Gewicht der Tiere zu dokumentieren. Bilanziert wird mit tabellierten Werten je kg Lebendmasse. Bei Schlachtgewichten wird mit Standardwerten auf die Lebendmasse hochgerechnet. Auch verendete Tiere sind als Nährstoffabgang zu erfassen.

3. In Milchkuhbetrieben müssen der Stickstoff und Phosphor in der verkauften Milch mitbilanziert werden. Die N- und P-Mengen ergeben sich aus der abgelieferten Milchmenge, multipliziert mit den Gehalten an N und P. Beim Phosphor wird durchgängig 1 g/kg angesetzt. Der N-Gehalt kann aus dem Milcheiweißgehalt durch Division mit 6,38 errechnet werden.


Die Expertengruppe des DLG empfiehlt Unternehmen im vor- und nachgelagerten Bereich, die von den landwirtschaftlichen Betrieben hierzu benötigten Informationen oder Daten zeitnah und möglichst in digitaler Form zu liefern. Die Nutztierhalter sollten das Jahr 2023 nutzen, um sich effektiv mit den Maßgaben der Stoffstrombilanzierung vertraut zu machen, betriebliche Reserven zu erkennen und Anpassungen vorzunehmen.

Eine N- und P-reduzierte Fütterung ist hier ein wesentlicher Baustein. Ferner gilt es, den Düngewert der zugekauften Nährstoffe möglichst effektiv zu nutzen. Die Stoffstrombilanz ist grundsätzlich ein wertvolles Beratungsinstrument, um die Nährstoffflüsse eines Betriebes zu erfassen und kontinuierlich zu verbessern.


Quelle: DLG-Arbeitskreis Futter und Fütterung

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