Als großer Rahmen sind der Green Deal und das Paris-Abkommen zur Einhaltung des 1,5 °C- Ziels für die meisten Gesetzgebungen der EU und Deutschlands zu sehen. Zur Erfüllung des 1,5 °C- Ziels werden Sektorziele in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gesetzt und kontrolliert. Die Landwirtschaft in Deutschland hat in den letzten Jahren die durch das Klimaschutzgesetz vorgegebenen Ziele eingehalten.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Richtlinie) verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Größe zu einer Erweiterung der Auskunftspflicht über die gesamte Lieferkette. Hier sind landwirtschaftliche Produkte indirekt mit in die Pflicht genommen worden, um die Berichte zu erstellen. Die großen Lebensmitteleinzelhändler und Lebensmittelverarbeiter sind verpflichtet, die Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.
Die grüne Taxonomie ist eine weitere Vorgabe der EU, um eine stärker ökologische Betrachtung bei Kreditvergaben vorzugeben. In Zukunft sollen Kredite und Versicherungen mit verschiedenen Nachhaltigkeitsindikatoren mit einem Schwerpunkt auf Umweltstandards bewertet werden. Die Treibhausgasemissionen nehmen bei der Bewertung der Nachhaltigkeit einen großen Anteil ein.
Grundsätzlich sind die rechtlichen Vorgaben bekannt, jedoch sind bisher wenige Bilanzen auf den landwirtschaftlichen Betrieben erstellt worden. Eine umfassende Erhebung hat bisher noch nicht stattgefunden. .
Die Bilanzierung erfolgt entlang der Lieferkette und berücksichtigt neben zugekauften Produkten auch die eigene Produktion. Vor allem in der eigenen landwirtschaftlichen Produktion gibt es Möglichkeiten, durch eine verbesserte Datengrundlage und durch den Einsatz nährstoffreduzierter Futtermittel die Emissionen zu senken.
Eine vergleichsweise bessere Produktion kann also auch in den Klimabilanzen ein Vorteil sein. Wenn die Düngung und damit eine Hauptemissionsquelle im eigenen Futterbau reduziert wird, könnte damit der CO2-Fußabdruck der Milch gesenkt werden. Eine Minderung der Düngung kann jedoch zu geringeren Erträgen führen und zwingt den Betrieb zum vermehrten Zukauf von Futter. Ob diese Einsparmaßnahmen zu einer realen Minderung der Emissionen führen, , liegt vor allem an der eigenen Produktion im Vergleich zur Standardproduktion.
Alternativen wie Extensivierung oder Intensivierung können für die Betriebe nicht standardisiert bewertet werden, da vor allem Verlagerungseffekte vermieden werden müssen. Ein effizienter eigener Futterbau vermeidet jedoch den Zukauf von Futter und trägt dazu bei, die Produktion anzupassen und zu optimieren.
Grundsätzlich werden in Zukunft die Anforderungen an die Auskunftspflichten über die betriebliche Produktion steigen. Die Methodik sollte alle relevanten betrieblichen Daten erfassen, um eine faire Differenzierung zwischen den Betrieben zu ermöglichen. Ziel sollte sein, dass die Bilanzergebnisse und Methodik abgestimmt und vereinheitlicht werden und nicht verschiedene Methoden und Bilanzen für die selben Betriebszweige angewendet werden.
Caroline Labonte, Landwirtschaftskammer NRW
Um sowohl das Klimaschutzziel zu erreichen als auch der Dokumentationspflicht für weitere rechtliche Vorgaben nachzukommen, spielen Klimabilanzen eine immer wichtigere Rolle. Die Landwirtschaftskammer NRW bietet mit dem Projekt Klimaschutzberatung NRW bis zum Sommer 2024 eine Klimaschutzberatung in den Bereichen Rinderhaltung, Veredlung und Pflanzenbau an.
Die Datenerfassung zur Erstellung eines produktbezogenem COշ-Fußabdrucks und auch die anschließende Beratung wird für die Landwirte kostenfrei sein. Mithilfe spezieller Beratungswerkzeuge erhalten die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter ein unmittelbares Feedback und es werden wichtige Stellschrauben zur COշ-Reduzierung aufgezeigt. Gemeinsam wird die Wirksamkeit von Produktionsänderungen abgeschätzt und diskutiert, sodass ein betriebsindividuelles Maßnahmenkonzept entsteht. Gleichzeitig erhalten die Landwirte das Rüstzeug, um ihre Maßnahmen zur Emissionsminderung und zum Umweltschutz auch Menschen außerhalb der Landwirtschaft verständlich darzulegen.