Der Stellenwert einer guten Beleuchtung wird meistens erst im Winter erkannt. In der dunklen Jahreszeit ist diese für die routinemäßigen Tätigkeiten im Stall unabdingbar. Doch nicht nur der Landwirt benötigt eine gute Beleuchtung. Das Licht beeinflusst auch bei den Tieren Gesundheit und Aktivität, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund stellt sich schnell die Frage: „Ist die Beleuchtung noch gut?"
Die Stallumgebung stellt besondere und recht hohe Anforderungen an die Beleuchtungsanlage. Die größten Knackpunkte liegen oftmals bei den Schweinen auf Ammoniak- oder Schadgasbeständigkeit und beim Rind und Geflügel in der Staubbelastung. Das große Problem besteht dabei, dass Schadgase und Staub schon durch die kleinsten Öffnungen in die Leuchte ziehen können und diese dann irreparabel beschädigen. Auch eine neue spritzwassergeschützte Leuchte (Schutzart IP44) ist nicht gasdicht und somit nur bedingt für gewisse Stallbereiche geeignet. Um bei einem Wechsel der Leuchten auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, nur geprüfte und zertifizierte Stallleuchten einzusetzen. Die DLG testet hierzu Leuchten und zeichnet diese mit „DLG-Anerkannt „Ammoniakbeständigkeit“ und den „Reinigungsabstand““ aus.
Die Reinigung der Leuchten ist ein nächster wichtiger Punkt, der die größten Potenziale hebt. Jede Leuchte, die installiert ist, altert und verschmutzt mit der Zeit. Die Alterung der Lichtquelle selbst kann kaum beeinflusst werden. Die Verschmutzung der Leuchte und besonders die der Lichtaustrittsfläche kann recht einfach behoben werden. Zuerst sollten mit einem kleinen Handfeger der grobe Staub und Schmutz beseitigt werden. Der Fokus sollte hierbei auf dem Kühlköper der LED-Strahler und der Lichtaustrittsfläche liegen. Im nächsten Schritt kann mit einem feuchten Tuch die Oberfläche gereinigt werden. „Scharfe“ Reinigungsmittel sollten nicht verwendet werden. Wenn diese ausgasen und in die Leuchte gelangen, können dort die LEDs, wie durch Schadgase, irreparabel beschädigt werden. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass sich durch eine einfache und kostengünstige Reinigung der Leuchte die Helligkeit in der Stallumgebung teilweise verdoppelt.
Im Zuge der Wartungsarbeiten sollten im selben Prozess defekte Leuchten ersetzt werden. Aus Kostengründen werden oftmals nur defekte Leuchtmittel ersetzt. Aber auch defekte Abdeckungen sind zu erneuern oder durch neue Leuchten zu ersetzen. Spätestens wenn mehr als ein Viertel der alten Leuchten defekt ist, sollte auch über einen Austausch der gesamten Beleuchtungsanlage nachgedacht werden.
Verschiedene Stallleuchten mit tierartspezifischen Spektren können in der Baulehrschau des Versuchs- und Bildungszentrums Landwirtschaft Haus Düsse im Rahmen der Beratungstage, die jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat stattfinden, in Funktion besichtigt und begutachtet werden. Die Termine finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de unter Düsse/Lehrschau.
Seit letztem Sommer greift nun die nächste Stufe der RoHS-Richtlinie, Lampen und Lichtquellen sind seitdem verschärften Energieeffizienzregelungen unterworfen. Aktuell bedeutet dies, dass nun auch vergleichbar zum „Glühlampenverbot“ die linearen Leuchtstofflampen T5 und T8 ausgephast wurden. Dies bedeutet, dass diese Leuchtmittel von den Herstellern nicht mehr in den europäischen Markt eingebracht werden dürfen. Bereits erworbene Lampen dürfen noch in Betrieb genommen werden. Der Landwirt muss diese Leuchtmittel nun nicht zwangsläufig austauschen, sollte aber schon damit kalkulieren, dass Ersatzbeschaffungen zunehmend schwieriger werden.
Von Umrüstlösungen, den sogenannten Retrofit-Produkten, ist jedoch zwingend abzuraten. Viele Händler bieten nicht erst seit dem eingeläuteten Ende der Leuchtstofflampen die sogenannte LED-Röhren (Retrofits) als Ersatz verstärkt an. Diese Produkte sind zwar teilweise zugelassen, aber fast immer erlischt die Gewährleistung, wenn die Röhren in alten Leuchtengehäusen eingebaut werden. Alte Gehäuse von Leuchtstofflampen sind hierzu nicht geeignet sowie nicht zugelassen. Auch wenn es oftmals auf den ersten Blick aus rein mechanischer Sicht passt, ist das Gefahrenpotenzial sehr groß.
Um diesem Aspekt entgegenzuwirken, bieten einige Hersteller neue Leergehäuse für den Einsatz dieser LED-Röhren an. Aber auch hier besteht vielmals das Problem, dass die neuen Gehäuse keine Brandschutzkennzeichnung aufweisen und somit nicht auf Materialien wie Holz angebracht werden dürfen. Vergleichbar zur Verwendung bei fehlender Gewährleistung gilt auch bei dieser Anwendung: Sollte es zu einem Schadens- und/oder Brandfall kommen, besteht kein Versicherungsschutz, da ein solcher Betrieb oder eine solche Umrüstung ohne Gewährleistung dem Tatbestand der groben Fahrlässigkeit entspricht.
Aus energetischer Sicht sind LED-Leuchten derzeit die effizientesten Lichtquellen, die in der Stallbeleuchtung eingesetzt werden. Doch auch hier gibt es von Modell zu Modell deutliche Unterschiede. Je nach Anwendungsfall und Lichtpunkthöhe sind entweder LED-Langfeldleuchten, Rohrleuchten oder Strahler zu bevorzugen. Doch welche Leuchte am besten passt, kann nur mittels einer Beleuchtungssimulation festgestellt werden. Diese bieten alle namenhaften Hersteller kostenlos an. Benötigt wird hierzu eine Skizze mit Grundriss und Querschnitt des zu beleuchtenden Raumes. Nach der Beleuchtungssimulation sollte dann mittels einer Musterleuchte vor Ort nochmals geschaut werden, ob die Leuchte auch die Erwartungen vor Ort erfüllt und ein gutes und angenehmes Licht emittiert. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass je nach Tierart unterschiedlichen Anforderungen an die Beleuchtung gestellt werden. Eine flackerfreie Beleuchtung sollte dabei selbstverständlich sein.
Der Einsatz effizienter Leuchten ist nur der erste Schritt. Als Empfehlung sollte auch eine Lichtsteuerung vorhanden sein, die natürlich auch regelmäßig zu überprüfen ist. Je größer die Beleuchtungsanlage, desto schneller amortisiert sich eine Lichtsteuerung. In der einfachsten Variante hilft eine Zeitschaltuhr beim Energiesparen. Bei Außenklimareizen und der Nutzung des natürlichen Tageslichts erzielt der Einsatz eines Dämmerungsschalters zusätzliche Einspareffekte. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Dimmung bei den LED-Leuchten die Lebensdauer der Leuchtmittel verlängert und somit die Einsatzzeiten erhöht.
Abschließend ist noch zu empfehlen, dass Nacht- oder Orientierungslicht möglichst weit zu reduzieren ist. Untersuchungen zeigen recht deutlich, dass für die Tiere der Rhythmus sehr entscheidend ist. Zu wenig Licht führt zu Problemen, aber auch zu viel Licht ist nicht von Vorteil. Nachts sollten die Tiere genug Dunkelheit für die benötige Nachtruhe erhalten. Bei Schwein und Geflügel ist eine Orientierungsbeleuchtung durch die Tierschutznutztierhaltungsverordnung vorgeschrieben. Diese sollte aber nur als Orientierungsbeleuchtung fungieren und nicht zu hell sein. Beim Rind ist dies nicht vorgeschrieben. Bereits ab etwa 10 lx wird das Schlafhormon Melatonin unterdrückt. Wissenschaftliche Studien zeigen zudem, dass eine Nacht- oder Orientierungsbeleuchtung im Milchviehstall mit automatischen Melksystem nicht benötigt wird.
Dr. Daniel Werner, Landwirtschaftskammer NRW