Was bringt die neue Rohmilchgüte-Verordnung?
22.07.2021
Der Bundesrat hat die „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ verabschiedet, die mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.
Der Bundesrat hat die „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ verabschiedet, die mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.