26.03.2021
In der Agrarinvestitionsförderung (AFP) sind Vorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 40 % förderfähig, wenn diese besonderen Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.
Was wird gefördert:
- Stallbauvorhaben inklusive technische Anlagen, deren Tierschutzstandards über den gesetzlichen Mindeststandards liegen, zum Beispiel besondere Anforderungen hinsichtlich der tageslichtdurchlässigen Fläche, des Tier-Fressplatz-Verhältnisses, der nutzbaren Stallfläche, der Komfortliegefläche
- sonstige Investitionen, die eine signifikante Verbesserung des Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutzes bewirken (z.B. klimatisierte Lagerräume für Obst und Gemüse, Investitionen in die Direktvermarktung)
- Investitionskonzept, Architekten-, Ingenieur- und Betreuungsleistungen
Nicht mehr gefördert werden:
Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger als isolierte Maßnahme
AFP-Antragstermine/-phasen 2021:
- Antragseingangsfrist 7. Mai 2021 für das Ranking am 18. Juni 2021
- Antragseingangsfrist 27. September 2021 für das Ranking am 5. November 2021
Weitere Informationen und Unterlagen sind im Internet abrufbar unter:
www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/investition/afp.htm.

Foto: Christian Wucherpfennig, LWK NRW