In NRW und bundesweit wird die Datengrundlage im Testbetriebsnetz immer dünner. Und das in Zeiten, wo die Märkte Kopf stehen und die Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe kaum noch abschätzbar sind. Umso wichtiger ist es, dass sich verantwortliche Akteure aus Politik und Beratung mit Zahlen aus der Praxis einen objektiven Überblick über die Ergebnisse der grünen Branche verschaffen können. Denn unter anderem greifen wichtige politische Entscheidungsträger in Deutschland und der EU auf Daten des Testbetriebsnetzes zurück, für das immer weniger Jahresabschlüsse geliefert werden. Das Netzwerk bildet eine unverzichtbare Grundlage für agrarpolitische Weichenstellungen und ist auch in der Beratung nicht wegzudenken. Zunehmend fehlen in den Auswertungen vergangener Jahre regionale Ergebnisse sowie Kennzahlen spezieller Betriebsausrichtungen. Die Gefahr einer ungenauen Einordnung der Einkommen im ländlichen Raum nimmt zu.
NRW verfehlt das Ziel
Für eine realistische Einkommensdarstellung sind die Länder gefragt, die vom Bund geforderte Stichprobenanzahl möglichst zu erfüllen. Im letzten Jahr verfehlte NRW das vorgegebene Lieferziel von 1 370 Betrieben bereits um 20 %, mit steigender Tendenz. Keines der Bundesländer sieht sich in der Lage, den Stichprobenplan des Bundes vollumfänglich zu erfüllen. Fehlende Einkommensdaten müssen vom Bund mittels Hochrechnungen statistisch „korrigiert“ werden, um unter anderem dem Bundestag einen lückenlosen Bericht vorzulegen. Es liegt auf der Hand, dass Hochrechnungen besser durch eine ausreichende Anzahl an Jahresabschlüssen ersetzt werden sollten.
Warum gibt es zu wenige Daten?
Aufgrund steuerlicher Veränderungen oder Gestaltungsmöglichkeiten sind die Buchstellen zunehmend gefordert, neben ihrem eigentlichen Tagesgeschäft weitere Berechnungen für ihre Kunden durchzuführen. Meldetermine und Datenübermittlungen an die Finanzämter nehmen zu, da viele Betriebe infolge steuerlicher Vorgaben zur Regelbesteuerung wechseln mussten. Nicht zu vergessen sind erforderliche Berechnungen für den existenziell notwendigen Erhalt von Corona-Beihilfen, insbesondere in Kanzleien mit einem hohen Anteil schweinehaltender Betriebe.
2022 kommt zusätzlich die Umsetzung der Grundsteuerreform hinzu. Damit die Mandanten den Datenanforderungen der Finanzverwaltung gerecht werden, sind auch hier die Buchstellen fachlich gefragt. Begleitet wird diese Situation vom massiven Fachkräftemangel.
Mitmachen erwünscht!
Jetzt sind Sie gefragt! Für Betriebsinhaber gibt es für den anonymisierten BMEL-Jahresabschluss eine Aufwandsentschädigung von 90 €. Ihre Buchstelle erhält einen finanziellen Ausgleich für die Aufbereitung der Daten. Für den Einzelnen ist die Teilnahme kaum mit Mehraufwand verbunden. Sie können bei Ihrer Buchstelle erfragen, ob für Ihren Betrieb die Erstellung eines sogenannten „BMEL-Jahresabschlusses“ möglich ist. Buchstellen und Betriebsinhaber sind im Sinne einer fundierten Einkommensdarstellung Ergebnisdarstellung gut beraten, eine möglichst hohe Anzahl an Testbetrieben zu liefern.
Weitere Details erfahren Interessierte telefonisch unter 0 251/ 23 76 406 bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Jürgen Boerman,
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
