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Digitale Dünge-Aufzeichnungspflichten

26.08.2025

Es besteht eine Aufzeichnungspflicht bei der Wirtschaftsdüngerverbringung. Was müssen Betriebe dazu wissen?

Gülledüngen mit Vredo

Die Aufzeichnungspflicht bei der Wirtschaftsdüngerverbringung umfasst sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte. Daher erinnert die Landwirtschaftskammer NRW daran, dass das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW hierfür eine Möglichkeit zur Vereinfachung und Entbürokratisierung bietet, indem Meldungen und Lieferscheine zeitgleich erstellt werden. 

  • Lieferscheine müssen innerhalb eines Monats nach Abschluss des Inverkehrbringens vorgelegt werden können.
  • Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdüngern erfüllen diese rechtliche Vorgabe u. a., wenn innerhalb eines Monats eine Meldung mit allen erforderlichen Angaben im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW erfasst und bestätigt wird. Der Lieferschein wird dabei automatisch generiert und kann dann heruntergeladen und digital gespeichert werden, sodass er jederzeit vorgelegt werden kann. 

Durch dieses Vorgehen werden sowohl die Meldepflicht als auch die Aufzeichnungspflicht in einem Schritt digital erfüllt.

Dennoch: Sollte es zu einem zivilrechtlichen Streitfall zwischen Abgeber und Empfänger kommen, ist eine Unterschrift auf dem Lieferschein eine Absicherung und kann Unstimmigkeiten vorbeugen. 

Weitere Informationen zu den Meldepflichten und dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW sind auf der Webseite der Landwirtschaftskammer NRW abrufbar.


Fabian Menkhaus,
Landwirtschaftskammer NRW