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Zuschussprogramm für Klimabilanzierung gestartet

31.07.2025

Ab dem 1. Juli 2025 hat die landwirtschaftliche Rentenbank ein interessantes Förderprogramm im Bereich der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung aufgelegt.

Hofansicht im Winter

Das Programm besteht aus zwei Teilen, der erste Programmteil umfasst die Förderung der Erstellung einer betrieblichen Klimabilanz. Die Netto-Beratungskosten werden mit 90 % bezuschusst, wobei der maximale Förderbetrag 1 000 € beträgt. Eine Klimabilanz, also die Analyse der individuellen Treibhausgas-Emissionen eines landwirtschaftlichen Unternehmens, hilft dabei, die eigenen Emissionsquellen zu erkennen, im Betriebsvergleich einzuordnen und gezielte Reduktionsmöglichkeiten zu entwickeln. Mit dem Zuschuss fördert die Rentenbank die Beratungsleistung zur Erstellung einer Klimabilanz inklusive eines Maßnahmenkatalogs für landwirtschaftliche Unternehmen durch fachkundige Berater. 

Im Laufe des Jahres wird die Rentenbank zusätzlich den zweiten Programmteil „Zinsbonus Klimabilanz“ einführen. Dieser wird gewährt, wenn bei der Beantragung eines Darlehens eine Klimabilanz vorgelegt werden kann. Laut aktuellen Mitteilungen der Bank beträgt die Zinsvergünstigung voraussichtlich 0,25 % auf alle Programmkredite. Mit beiden Programmen soll erreicht werden, dass landwirtschaftliche Betriebe das Thema Klimabilanzierung in betriebliche Entscheidungsprozesse integrieren, die Auszahlung der Förderung und der Zinsbonus hängen daher nicht vom Ergebnis der Klimabilanz ab, die Erstellung der Bilanz und die Erarbeitung von Maßnahmen sind das primäre Ziel. 

Für welche Betriebe ist das Programm interessant?

Das Themenfeld Nachhaltigkeit, mit dem Schwerpunkt auf der Verminderung von CO2-Emissionen hat in den letzten Jahren deutlich Fahrt aufgenommen. Nahezu alle Abnehmer und Verarbeiter landwirtschaftlicher Produkte sind zwischenzeitlich auf Basis von EU-Recht zur Erstellung von umfangreichen Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Gleichzeitig hat auch der LEH das Thema im Fokus und verlangt zunehmend Informationen zum CO2-Fußabdruck der Waren im Sortiment, da auch Endkunden sich immer stärker für dieses Thema interessieren. Die Teilnahme am Programm empfiehlt sich daher insbesondere für Betriebe, die bislang nur wenige Berührungspunkte mit Klimabilanzierung hatten oder ihr Wissen vertiefen möchten.

Wie lauten die Teilnahmebedigungen?

  1. Registrierung

Nehmen Sie am Interessensbekundungsverfahren der Rentenbank teil. Sie müssen sich hierzu im Förderportal der Bank registrieren, Informationen dazu finden Sie im Internetangebot der Rentenbank.

Das Interessensbekundungsverfahren läuft in einer ersten Runde bis Mitte August. Es handelt sich nicht um ein „Windhundverfahren“ - alle Anträge werden gleichermaßen berücksichtigt, es sind Mittel für die Förderung von insgesamt 5 000 Klimabilanzen bereitgestellt.

  1. Beratung

Wenn Sie eine Einladung zur Antragsstellung erhalten haben, voraussichtlich wird dies Ende August erfolgen, ist es Zeit, einen Berater zu kontaktieren, gemeinsam den Zuschussantrag zu erfassen und mit der Beratung zu starten. In dieser Übersicht finden Sie für jede Region und für jeden Betriebszweig einen Ansprechpartner gelistet. 

Bei generellen Rückfragen zum Themenbereich Klimaschutzberatung können Sie Simon Ickerott, Referent für Nachhaltigkeitsökonomie, direkt telefonisch unter 0 251/ 23 76 331 oder per Mail an Klimaschutz[at]lwk.nrw.de (Klimaschutz[at]lwk[dot]nrw[dot]de) kontaktieren. 


Simon Ickerott,

Landwirtschaftskammer NRW