13.12.2021
Jetzt ist es amtlich: Ab Januar 2023 dürfen Kälber innerstaatlich erst dann transportiert werden, wenn sie 28 Tage oder älter sind. Die im Sommer dieses Jahres beschlossene Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) wurde am 30. November 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Eine weitere Änderung der TierSchTrV betrifft die Transportdauer bei einer Außentemperatur von mehr als 30°C. Über dieser Temperaturgrenze dürfen Tiere nicht länger als viereinhalb Stunden transportiert werden. Diese Regelung tritt ohne Übergangsfrist ab 1. Januar 2022 in Kraft.

Foto: Meike Siebel, Landwirtschaftskammer NRW