01.05.2020
Am 30.04.2020 ist die Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt (vom 28.04.2020) veröffentlicht worden und tritt somit am 01. Mai 2020 in Kraft. Dann gelten die Änderungen bereits auf Landesebene. Die Vorgaben aus der Düngeverordnung 2017 bleiben bestehen, wenn sie keine Änderung durch die DüV 2020 erfahren.
► DüV-20 im Bundesgesetzblatt (PDF)
► Änderungen DüV als PDF (erster Teil)
Die abgeänderten und neuen Regelungen für nitratbelastete Gebiete (§13) gelten ab 01. Januar 2021 und stellen wir im zweiten Teil vor. Empfehlungen zu Ackerschlagkarteien und Lösungsansätze wie mit den Änderungen pragmatisch umgegangen werden kann, folgen.
► Änderungen DüV (nitratbelastete Gebiete) als PDF (zweiter Teil)