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AFP: Antragsverfahren 2026 eröffnet

22.05.2026

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) fördert investive Maßnahmen nordrhein-westfälischer Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus.

Grundstück Zaun

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung sowie zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung.

Stallbauinvestitionen müssen durch AFP-Anlage 1 bestimmte bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen.

Der AFP-Fördersatz liegt, je nach Art der Maßnahmen, bei bis zu 40 % Zuschuss der förderfähigen Ausgaben, für Junglandwirte insgesamt bei bis zu 50% Zuschuss (AFP-Junglandwirtezuschuss 10 % Zuschuss, jedoch maximal 20 000 €). 

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20 000 €. Die Förderung wird auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 1,2 Mio. € begrenzt. Die AFP-Grundantragstellung 2026 ist ab sofort möglich; Antragseingangsfristen 2026: 15. Juni und 16. September 2026.  

Detaillierte Informationen sowie AFP-Antragsdateien und -formulare finden Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer NRW


Tim Bigelmann, Landwirtschaftskammer NRW