Liegt ein Betrieb innerhalb einer ASP-Restriktionszone, ist er gemäß DVO (EU) 2023/594 unabhängig von Betriebsgröße und Haltungszweck zur Umsetzung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet.
Für den „Compliant-Status“ müssen die Betriebe alle erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Seucheneintrags einhalten, einen sogenannten „Biosicherheitsplan“ (Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren gemäß DVO (EU) 2023/594) haben und der Biosicherheitsplan muss vom zuständigen Veterinäramt im Rahmen eines amtlichen Biosicherheitschecks genehmigt worden sein. Dieser Status ist eine absolute Voraussetzung, damit das zuständige Veterinäramt für den Betrieb eine Ausnahme vom generellen Verbringungsverbot genehmigen kann, sofern ein Schweinebetrieb in einer ASP Restriktionszone liegt.
Wichtig ist, seinen Betrieb schon in Friedenszeiten zu einem Compliant-Betrieb zu machen, da es im Krisenfall zu Engpässen bei der Erstellung und Abnahme der Biosicherheitspläne kommen kann. Weitere Informationen zum „Compliant-Status“ finden Sie auf der Webseite des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes.
Beihilfe beantragen
Zur Optimierung der Biosicherheit und als Unterstützung bei der Erstellung des Biosicherheitsplans kann die Beihilfe der Tierseuchenkasse NRW in Anspruch genommen werden. Der Compliant-Status ist nicht zu verwechseln mit dem „ASP-Status“ oder dem ASP Früherkennungsprogramm. Dieses baut auf dem Compliant-Status auf und fordert zusätzlich zur Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen und einem genehmigten Biosicherheitsplan eine zweimal jährliche Kontrolle durch einen amtlichen Tierarzt. Hierfür kann der Hoftierarzt vom Veterinäramt beauftragt werden.
Außerdem muss die wöchentliche Untersuchung von Blutproben der ersten beiden Falltiere in einem Betrieb (je VVVO Nr.) auf ASP erfolgen. Diese Blutproben können von den Tierhaltern selbst entnommen und zur Untersuchung eingesandt werden.
Frühzeitig starten
Die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm kann Verbringungserleichterung für einen Betrieb bringen, ist aber keine grundsätzliche Voraussetzung für die Vermarktung. Wichtig ist jedoch auch hier, frühzeitig damit zu starten, da die Verbringungserleichterungen erst greifen, wenn der Betrieb mindestens ein Jahr am Früherkennungsprogramm teilgenommen hat. Und so findet eine Biosicherheitsberatung statt: Nach Online-Antragstellung für die Beihilfe bei der Tierseuchenkasse und zeitnaher Bewilligung durch diese kann der Beratungstermin mit dem Hoftierarzt oder dem Schweinegesundheitsdienst vereinbart werden. Im Antrag muss festgelegt werden, wer die Beratung durchführt. Beim ersten Besuch vor Ort werden die elementaren Bausteine der Biosicherheit überprüft: Einzäunung, Kadaverlager, Hygieneschleuse, Verladerampen und Futter- sowie Einstreulagerung und natürlich die betrieblichen Abläufe. Am Ende der Ortsbesichtigung steht eine To-Do-Liste, die bis zum zweiten Besuch abgearbeitet werden sollte.
Parallel wird eine Betriebsübersicht mit allen Elementen des Biosicherheitskonzeptes erstellt. Beim zweiten Besuch wird die Umsetzung der „Hausaufgaben“ überprüft und in der Regel der Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren ausgefüllt. Wenn die To-Do-Liste vollständig abgearbeitet ist, kann der Biosicherheitsplan gemeinsam mit der Betriebsübersicht per Email ans Veterinäramt geschickt werden. Das Veterinäramt kommt dann zeitnah, um das Biosicherheitskonzept zu prüfen. Zeitnah geht natürlich nur, solange keine neuen Fälle von ASP auftreten.
Dr. Sandra Löbert und Dr. Theodor Schulze-Horsel,
Schweinegesundheitsdienst Landwirtschaftskammer NRW