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Aus Alt mach Neu: Umnutzung von Hofgebäuden

23.09.2026

Was kann aus alten Kuhställen, Scheunen und Gewächshäusern werden? Das vierte Umnutzungsforum der Landwirtschaftskammer NRW zeigte Chancen, Beispiele und Stolpersteine bei der Umnutzung von Hofgebäuden. 

Darf eine bisheriges Landarbeiterhaus zu einer Mietwohnung werden? Kann eine ehemalige Scheune oder ein alter Kuhstall als Lager vermietet werden? Was ist bei der Umnutzung von Reithallen zu beachten? Mit diesen Fragen kamen rund 100 Teilnehmende zum vierten Umnutzungsforum der Landwirtschaftskammer NRW. 

Umnutzung zu Hofcafe
Bei den Umnutzungsideen steht das Bauernhofcafé weit oben. 

In jedem Altgebäude stecken persönliche Erinnerungen, sodass die Entscheidung für eine neue Nutzung – zum Beispiel nach Aufgabe der Tierhaltung – nicht immer leichtfällt. Die Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft können hier und heute nicht geändert werden. Aber gemeinsam mit der Beratung lassen sich Lösungen für den Leerstand suchen. 

Immer eine Ausnahme 

Theresa Bird, Landwirtschaftskammer NRW, gab einen Überblick über die baurechtlichen Grundlagen. Eine wichtige Botschaft dabei: Bauen im Außenbereich ist eine absolute Ausnahme, aber für landwirtschaftliche Gebäude gibt es besondere Privilegien. Damit ist aber nicht automatisch jede neue Nutzung möglich. Eine Umnutzung sollte frühzeitig mit der Fachberatung der Landwirtschaftskammer NRW geprüft werden. 

Berthold Rothe, ehemaliger Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung und Bauordnung der Stadt Euskirchen, stellte die Sicht der Genehmigungsbehörde vor. Sein Tipp: nicht direkt zum Bürgermeister gehen, sondern erst mal mit den zuständigen Sachbearbeitern des Bauamts die Idee besprechen. Wenn diese das Vorhaben unterstützen, kann das für das weitere Verfahren hilfreich sein. Seine Botschaft war deshalb einfach: Frühzeitig sprechen. Und nicht erst, wenn der Bauantrag bereits auf dem Tisch liegt.

Jede Hofstelle ist ein Rohdiamant 

Eine baurechtlich mögliche Nutzung ist noch lange nicht automatisch eine gute Idee. Hier setzte Ann-Kathrin Esser, Landwirtschaftskammer NRW, an. Für sie muss die Umnutzung zu den Menschen auf dem Hof passen. Denn jeder Betrieb hat andere Voraussetzungen. Das Gebäude ist anders, die Lage ist anders. Und die Menschen auf dem Hof haben andere Interessen. Das fängt schon bei der Frage an, wie viel Publikumsverkehr man auf seinem Hof haben möchte. 

Was ist das eigentliche Ziel der Umnutzung? Soll ein neuer Betriebszweig aufgebaut oder zunächst eine Zwischennutzung zur Deckung der Kosten gefunden werden? Und was braucht der Markt vor Ort? Ihr Bild dafür: Jeder Hof ist ein Rohdiamant, den die Beratung gemeinsam mit den Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern schleifen kann. 

Dass Umnutzungen auch zu einer neuen Produktion führen können, zeigte Dr. Dorothee Schulte Schwering, Landwirtschaftskammer NRW. Sie stellte unter anderem Beispiele aus dem Bereich Indoor Farming von Edelpilzen und Algen vor und vermittelt unter dem Slogan „Biete Gebäude – Suche Innovation“ Gebäude beispielsweise an interessierte Start-ups. Kontaktaufnahme erwünscht. 

Wird bald Vieles einfacher? 

Dr. Alexander Läufer vom Rheinischen Landwirtschaftsverband (RLV) richtete den Blick auf die seit 1. September gültige Novelle der Bauordnung NRW und den sogenannten Bauturbo. Beide Regelungen haben zum Ziel, Bauen und Umnutzen im Bestand einfacher und schneller zu machen. Läufer machte zugleich deutlich, dass der RLV eine Rechtsberatung anbietet, wenn die Umnutzung ins Stocken gerät. Noch besser sei es allerdings, wenn ein Streit gar nicht erst entstehen müsse.

Keine Angst vor dem Denkmalschutz

Umnutzung zu Hofladen
Vorher – nachher: Hier hat sich eine alte Scheune zum gemütlichen Bauernhofcafé gemausert.

Bei alten Hofstellen liegt ein weiteres Thema nahe: der Denkmalschutz. Für viele Eigentümer ist das erst mal Grund zur Sorge vor hohen Kosten. Dr. Anja Schmid-Engbrodt vom Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, und Susanne Bonenkamp vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz warben für einen anderen Blick auf das Thema. Viele Hofbesitzer seien sehr stolz darauf, wenn sie feststellen, dass auf ihrer Hofstelle ein besonderer historischer Schatz steht. Gleichzeitig können sich daraus auch Möglichkeiten ergeben. Dazu gehören steuerliche Vergünstigungen, besondere Fördermöglichkeiten und in bestimmten Fällen zusätzliche Spielräume bei der baulichen Entwicklung. 

Mit der Steuerkanzlei sprechen 

Zum Abschluss nahm Ralf Stephany, Geschäftsführer der PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH, die steuerliche Seite in den Blick. Seine Empfehlung richtete sich direkt an die Betriebe: Sobald das Umnutzungsvorhaben konkreter wird, sollte man zum Hörer greifen und seiner Steuerkanzlei davon berichten. Denn eine Veränderung der Nutzung kann Folgen für die steuerliche Behandlung von Gebäuden und Flächen haben. Und dabei kann es um viel Geld gehen.

Beratung nutzen

Es gibt keine Idee von der Stange oder eine allgemeingültige Lösung für jede Hofstelle. Die Landwirtschaftskammer NRW unterstützt deshalb vor allem zu Beginn der Planungen: Sie hilft, die Möglichkeiten zu sortieren, entwickelt gemeinsam mit den Betrieben einen Fahrplan und stellt auch die Fragen in der Vor-Ort-Beratung, die vielleicht etwas unbequemer sind, aber im Kontext der Umnutzung sehr relevant sind. 

Das Feedback der Teilnehmer brachte es auf den Punkt: Bei einer Umnutzung hänge „eins mit dem anderen zusammen“. Das Thema ist sehr komplex. 


Melanie Schlüters, Landwirtschaftskammer NRW