Irgendwann stellt sich für jede Unternehmerin, jeden Unternehmer die Frage nach der eigenen Nachfolge. Wird es eine Weiterführung des Betriebes geben?
In der Regel sind gartenbauliche und landwirtschaftliche Betriebe seit mehreren Generationen in der Hand der Familie. Natürlich wünscht sich die abgebende Generation, dass das eigene Lebenswerk und das der Generationen vorher fortgeführt wird. Unmittelbar stellt sich die Frage: Wer wird den Betrieb übernehmen und weiterführen? Da ist der Wunsch verständlich, dass das eines der eigenen Kinder oder zumindest jemand aus der Familie übernimmt.
Aber was geschieht, wenn es keine Kinder gibt oder von diesen niemand den Betrieb weiterführen möchte? In so einem Fall muss es nicht unbedingt zu einer Zerschlagung und Auflösung des Betriebes kommen, sondern er kann ja auch von jemand Fremden übernommen und weitergeführt werden. Dabei gibt es verschiedene Formen, wie so eine außerfamiliäre Betriebsübergabe stattfinden kann.
Emotionale Entscheidung
Viel schwieriger, als mit Finanzierungs- und Rechtsfragen, ist aber mit den emotionalen Aspekten umzugehen, die einen in solchen Fällen beschäftigen. Die einhelligen Empfehlungen sind, dass eine solche Entscheidung reifen muss und ihre Zeit braucht. Eile und Hast waren noch nie gute Ratgeber! Schieben Sie dieses Thema deshalb nicht vor sich her, sondern beschäftigen Sie sich beizeiten damit. Machen Sie diese Entscheidungen auch nicht mit sich alleine aus, sondern sprechen Sie offen darüber in Ihrem Familienkreis. Zu empfehlen sind auch Gespräche mit geschulten Mediatoren.
Wo suchen?
Ist die Entscheidung zur außerfamiliären Betriebsübertragung gefallen, stellt sich gleich die Frage nach einer geeigneten Betriebsnachfolgerin oder einem geeigneten Betriebsnachfolger. Es gibt durchaus junge Leute mit guter gartenbaulicher oder landwirtschaftlicher Ausbildung, die von Hause her keinen Betrieb haben, aber gerne einen gartenbaulichen oder landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen würden. Hier bieten sich neben der „Mund-zu-Mund-Propaganda“ die klassischen Kontaktanzeigen an oder auch die Kontaktbörsen und Beratungsstellen.
Steuer- und Rechtsberatung einbeziehen
Sind dann eine oder gleich mehrere potenzielle Betriebsnachfolger oder -nachfolgerin gefunden, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Form der Übergabe. Diese kann vom klassischen Verkauf bis zur Adoption individuell gestaltet werden. Dazu gehört unbedingt eine fachliche Beratung durch die Steuer- und Rechtsberatung.
Temporär zusammenarbeiten
Sofern der abgebende Teil den Betrieb nicht verlassen und komplett hinter sich lassen möchte, empfiehlt sich, sich auch bei der Übergabe entsprechend viel Zeit zu nehmen, um mit der Übernehmerin, dem Übernehmer oder den Übernehmern zusammenzuwachsen. So ist zum Beispiel eine Möglichkeit, dass die potenziellen Nachfolger erst einmal als Angestellte mitarbeiten und später vielleicht eine Gesellschaft gegründet wird. Eine gemeinsame Gesellschaft hat auch den Vorteil, dass Nachfolgerinnen oder Nachfolger in kleinen Schritten ihre Unternehmensanteile erhöhen und sich langsam in das Unternehmen einkaufen können, ohne direkt einen hohen Kaufpreis aufbringen zu müssen.
Unterstützung durch die Landwirtschaftskammer
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet zum Thema Betriebsnachfolge professionelle Beratung an. Auf der Webseite der Landwirtschaftskammer NRW finden Sie eine Zusammenstellung aller sozioökonomischen Beraterinnen und Berater für Gartenbau und Landwirtschaft. Dort gibt es auch noch weitere Beratungsinformationen zur Landwirtschaft sowie für den Gartenbau.
Jörg Niederhöfer, Landwirtschaftskammer NRW