Die so genannten Öko-Regelungen sind Finanziell geförderte Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt.
Die Öko-Regelungen (ÖR) sind freiwillige Fördermaßnahmen, mit denen unter anderem die Biodiversität in der Landwirtschaft gesteigert werden soll. Diese können je nach Maßnahme auf Ackerland, Dauergrünland oder in Dauerkulturen angelegt werden.
Ein Jahr verpflichtet
Die ÖR können sowohl von konventionell, als auch ökologisch wirtschaftenden Betrieben beantragt werden. Durch ihren einjährigen Verpflichtungszeitraum bieten sie Flexibilität bei der Planung und Durchführung. Betriebe können insgesamt zwischen sieben verschiedenen ÖR auswählen. Auf Ackerland wird zum Beispiel die Anlage von Brachen (nichtproduktiven Flächen) mit bis zu 1 300 €/ha gefördert. Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Anlage von Altgrasstreifen auf Dauergrünland, die extensive Dauergrünlandbewirtschaftung oder der Verzicht von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
Einfache Beantragung
Die Beantragung der ÖR kann ohne vorherige Grundantragsstellung erfolgen, sodass es möglich ist, Maßnahmen im Frühjahr zu planen, anzulegen und im gleichen Jahr noch eine Auszahlung zu beantragen. Die Flächen/Maßnahmen müssen mit dem ELAN-Antrag bis zum 15. Mai bei der jeweiligen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Wichtig ist hierbei, die individuellen Förderbedingungen und Zeiträume zu berücksichtigen, denn teilweise müssen bestimmte Vorgaben bereits ab dem 1. Januar des Antragsjahres eingehalten werden.
Biodiversitätsteam/Landwirtschaftskammer NRW