Die Frühjahrsaussaaten haben begonnen, und neben den klassischen Ackerkulturen steht nun auch wieder die Anlage von Blühflächen an. Diese können über verschiedene Programme gefördert werden.
Ein Programm ist zum Beispiel über die Ökoregelungen 1a/b, als mehrjährige Buntbrache im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen oder über den Vertragsnaturschutz im Paket 5042 (Blüh- und Schutzstreifen/-flächen). Auch außerhalb dieser Förderprogramme lassen sich Blühflächen als Blüh- oder Bejagungsschneisen und Randstreifen im Flächenantrag angeben.
Wichtige Standortwahl
Für den Erfolg der Blühflächen spielt der Standort eine entscheidende Rolle. Am besten eignen sich sonnige Lagen, die nicht zu nass sind. Diese Bedingungen fördern sowohl die Entwicklung der eingesäten Pflanzen als auch die Nutzung durch Insekten und Jungwild. Eine sorgfältige Bodenvorbereitung ist ebenfalls wichtig. Bestehender Aufwuchs sollte mit Pflug oder Grubber bearbeitet werden. Je nach Vornutzung ist es empfehlenswert, mehrfach ein falsches Saatbett zu erzeugen und abschließend ein feinkrümeliges Saatbett herzustellen, damit die Mischung optimal auflaufen kann.
Aussaat der Mischungen
Die Auswahl der Saatgutmischung richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm. Grundsätzlich bieten mehrjährige und artenreiche Mischungen über einen längeren Zeitraum Nahrung und Deckung für zahlreiche Tierarten. Je vielfältiger die Mischung, desto widerstandsfähiger ist sie gegenüber unterschiedlichen Wetter- und Standortbedingungen. Ideal ist eine Aussaat bei trockenen Bedingungen unmittelbar vor einem Niederschlag, da dies den Feldaufgang deutlich verbessert.
- In der Ökoregelung 1a müssen die Neueinsaaten aus mindestens fünf krautigen, zweikeimblättrigen Arten bestehen, und die Aussaat muss bis zum 31. März abgeschlossen sein.
- Bei der Ökoregelung 1b, bei der mehrjährigen Buntbrache und beim Vertragsnaturschutz 5042A/B ist die Verwendung einer Rahmenmischung mit einer vorgegebenen Anzahl und Auswahl an Arten verpflichtend. Hier empfiehlt sich eine Aussaattiefe von höchstens 2 bis 3 cm und eine Saatstärke von etwa 20 kg/ha, wobei die Aussaat bis spätestens 15. Mai erfolgen muss.
Für die Vertragsnaturschutzprogramme 5042C und 5042D gilt ebenfalls die Pflicht, bestimmte Rahmenmischungen zu verwenden, die teils über den Landhandel oder direkt beim Produzenten erhältlich sind. Da diese Mischungen viele lichtkeimende Arten enthalten, sollte sehr flach, maximal einen Zentimeter tief, oder direkt oberflächlich gesät und anschließend angewalzt werden. Meist empfiehlt sich am ehesten eine Herbsteinsaat. Alternativ sollte die Mischung C so früh wie möglich ausgebracht werden, während sich die Mischung D bis zum 15. Mai säen lässt. Gerade diese Mischungen erfordern Geduld. Die ausgebrachten Pflanzen entwickeln sich eher langsam, bieten dann aber besten Lebensraum für Insekten und andere Tierarten.
Für Blüh- und Bejagungsschneisen und Randstreifen gibt es in der Regel keine festen Vorgaben zur Mischung. Allerdings ist auch hier der späteste Saatzeitpunkt zu beachten. Aus Gründen der Biodiversität ist es ratsam, auch hier mehrjährige und artenreiche Mischungen zu verwenden, da sie langfristig Lebensraum und Nahrung für zahlreiche Tier- und Insektenarten bieten.
Lisa Klophaus, Landwirtschaftskammer NRW