04.06.2025
Das Risiko eines Brandschadens ist in vielen landwirtschaftlichen Betrieben nicht gerade klein. Aber zahlt die Versicherung nach einem Brandschaden auch?
Ist der Schaden dadurch entstanden, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, wird die Entschädigung entsprechend gekürzt. Um den Ausbruch von Feuer zu vermeiden und eine vollständige Entschädigung zu erhalten, sollten Sie folgende Vorschriften beachten:
- Verbot von Rauchen, offenes Licht und Feuer in landwirtschaftlichen Gebäuden insbesondere mit Heu-/Strohlagerung.
- Prüfen Sie in den ersten zwei Woche täglich mit einem geeigneten Messgerät das Heu auf Selbstentzündung und rufen Sie bei mehr als 60°C die Feuerwehr. Protokollieren Sie die Heumessung.
- Die Lagerung von Stroh unter Vordächern ist in der Regel nicht zulässig. Das Strohlager im Freien muss einen Mindestabstand von 50 m zu Gebäuden mit brennbaren Außenwänden, weichen Dächern und 25 m zu sonstigen Gebäuden, öffentlichen Wegen, Plätzen einhalten. Lagern Sie keine brennbaren Gegenstände an Wirtschaftsgebäuden.
- Die elektrischen Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik zu errichten und betreiben. Die Alarmierungsanlage sollte jährlich eine umfassende Überprüfung/Wartung erhalten. Stellen Sie das Alarmgerät nicht unbedacht ab.
- Die elektrischen Anlagen müssen mindestens alle vier Jahre von einem Fachbetrieb gemäß den Vorschriften der BG überprüft werden.
- Die Wärmestrahler in Schweineställen müssen einen Mindestabstand von 0,5 m zu den Tieren und brennbaren Stoffen haben.
- Feuerschutztüren müssen geschlossen bleiben. Keine Schwächung der feuerfesten Wände durch Umbauarbeiten oder Durchbrüchen vornehmen.
- Schweißarbeiten im Stall dürfen nur gemacht werden, wenn alle brennbaren Gegenstände entfernt oder abgedeckt worden sind. Achten Sie auf Gase im Güllekeller. Halten Sie Feuerlöscher bereit.
Beim Abstellen von Arbeitsmaschinen zu Heu und Stroh einen Abstand von mindestens 2 m einhalten. Bei saisonalen Arbeitsmaschinen sollten Sie im Winter die Batterien abklemmen oder ausbauen.
Burkhard Fry,
Landwirtschaftskammer NRW