Anfang Oktober ist in Baden-Württemberg erstmals seit 2019 wieder Blauzungenvirus vom Typ 8 nachgewiesen worden. Der Fund liegt im Ortenaukreis, etwa 10 km von der Grenze zu Frankreich entfernt.
Aufgrund der Nähe zu Frankreich, wo BTV8 seit 2007 nie ganz getilgt wurde, gab es für Baden-Württemberg bezüglich BTV8 und BTV4 immer ein höheres Reinfektionsrisiko als für den Rest Deutschlands. Deshalb wurden dort die freiwillig möglichen Impfungen gegen BTV8 auch wesentlich intensiver genutzt als beispielsweise in NRW. Erst mit dem Auftreten von BTV3 änderte sich das Impfverhalten hin zu diesem Serotyp, wobei die Beihilfen zur BTV8-Impfung bestehen blieben.
Deshalb dürfte durch diese langfristigen Impfungen dem Serotyp 8 keine völlig empfängliche Population gegenüberstehen, und auch der späte Zeitpunkt im Jahr mit rückläufiger Gnitzenpopulation lässt hoffen, dass es zu keiner massiven Ausbreitung kommt.
Für Tiere aus ganz Baden-Württemberg gelten damit die üblichen Verbringungsbeschränkungen: Sie müssen gültig gegen BTV8 geimpft worden sein - mindestens 60 Tage vor Verbringung -, oder sie weisen einen negativen PCR-Test 14 Tage nach Abschluss der Impfung nach. Bei Jungtieren unter 90 Tagen ist das Muttertier vor der Belegung vollständig gegen BTV8 geimpft worden, bei Impfabschluss mindestens 28 Tage vor der Geburt ist zusätzlich ein negativer PCR-Test nicht älter als 14 Tage vor dem Verbringen notwendig.
Ungeimpfte Tiere müssen mindestens 14 Tage unter Repellens-Wirkung gehalten werden, in diesem Zeitraum ist ebenfalls ein negatives PCR-Ergebnis nachzuweisen.
Dr. Peter Heimberg, Tiergesundheitsdienst NRW