b sofort ist es wieder möglich, Förderanträge über das Bundesprogramm Energieeffizienz zu stellen. Die neue „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ wurde zum 8. Oktober 2025 geändert. Seit dem 4. November 2025 können Förderanträge über die FNR gestellt werden.
Ab dem 1. Oktober 2025 hat der Projektträger von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, zur Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, FNR, gewechselt. Im Zuge dieses Wechsels wurden die Richtlinien und Merkblätter überarbeitet.
Fördergegenstände und Förderhöhe
Die Förderhöhe der Einzelmaßnahmen richtet sich nach verschiedenen Kategorien. Hier sind 15 bis 40 % des Netto-Investitionsvolumen förderfähig.
Sensible und latente Speicher sind weiterhin förderfähig. Neu hinzugekommen sind die Förderung von Geräten mit elektrifizierten Fahrantrieben und autonom arbeitende Roboter. Ferner sind elektrifizierte Topfpflanzen-Handling-/Platzierungs-Systeme förderfähig. Elektrische Energiespeichersysteme und Wärmetauscher können über die CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung gefördert werden, hierzu wird ein CO2-Einsparkonzept benötigt. Die Erstellung des CO2-Konzeptes, welches Voraussetzung für die Förderung von CO2-Einsparinvestitionen ist, wird nicht mehr gefördert. Auskünfte zur eventuellen Förderfähigkeit von weiteren Maßnahmen und Nebenkosten können bei der Beratung erfragt werden.
Wie zuletzt auch, sind unter bestimmten Bedingungen unter anderem Energieschirme, Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern, sensible und latente Speicher, oder im Austausch auch Ventilatoren, elektrische Motoren und Antriebe als Einzelmaßnahme förderfähig. Zudem ist der Kauf von neuen oder die Umrüstung zu elektrischen Landmaschinen, wie Traktoren, Topfpflanzen-Handling-/Platzierungs-Systeme, Hof- und Radlader, förderfähig.
Im Bereich der CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung sind in günstigen Fällen Förderhöhen von bis zu 50 % der Netto-Investitionssumme möglich. In diesen Bereich fallen unter anderem die energetische Optimierung von bestehenden Anlagen, zum Beispiel LED-Assimilationsbelichtung oder Kälteanlagen, und Investitionen in die erneuerbare Energieerzeugung für die betriebliche Eigennutzung, wie PV-Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Wärmetauscher, Geo-thermische Anlagen.
Weiterhin können Ersatzmaßnahmen, zum Beispiel der Abriss und Neubau eines energieeffizienten Gewächshauses, gefördert werden. Bedingung für Letzteres ist unter anderem, dass die Energiebereitstellung für den Ersatzbau zu mindestens 80 % mit eigenerzeugter oder durch Direktbezug erneuerbar erzeugter Energie oder Abwärme gedeckt wird. Dies gilt auch für Neubauten, denen kein Abriss einer Altanlage vorausgeht. Hier sind Energieschirme und Mehrfachbedeckungen förderfähig. Die Höchstgrenze für einen Zuschuss beträgt pro Unternehmen und Investitionsvorhaben 600 000 €.
Easy Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt weiterhin über easy-online.
Die Richtlinie des Bundesprogramms Energieeffizienz ist auf der Webseite der FNR abrufbar.
BLE/Landwirtschaftskammer NRW