Der Japankäfer ist eine große Gefahr für Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forst. Vermutlich als „blinder Passagier“ kam er nach Europa.
Das Risiko ist hoch, dass er auch nach Deutschland eingeschleppt wird. Bei der Bekämpfung können nicht nur Fachleute helfen, sondern jeder und jede.
Hier kommt der Japankäfer schon vor
Der Japankäfer (Popillia japonica) wurde im Jahr 2014 in Italien (Lombardei) erstmals auf dem europäischen Festland entdeckt. 2017 wurde er auch in der Schweiz (Tessin) nachgewiesen. Im Jahr 2024 hat es Funde an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz gegeben.
In Deutschland ist er bisher nicht etabliert, allerdings wurde im Juli 2025 ein Befallsgebiet in Freiburg und im August 2025 eines in Trebur in Südhessen ausgewiesen. Dort geht man davon aus, dass sich der Käfer angesiedelt und auf sehr niedrigem Niveau vermehrt hat. Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Hessen werden nun Maßnahmen zur Ausrottung von den Pflanzenschutzdiensten umgesetzt.
Wahrscheinlich sind die Käfer über den Reise- oder Güterverkehr als „blinder Passagier“ eingeschleppt worden. Diese Gefahr besteht auch weiterhin. Außerdem können Eier und Larven zum Beispiel über Erde oder Substrat von getopften Pflanzen in befallsfreie Gebiete gelangen. Auch Rollrasen kann ein Vehikel sein, da der Käfer seine Eier bevorzugt in Rasen ablegt.
Skelettierte Blätter
Über 400 Pflanzenarten bilden die Nahrungsgrundlage des Japankäfers. Das erwachsene Tier ernährt sich von Blättern, Blüten und Früchten. Markant ist der Skelettierfraß, bei dem der Käfer nur das Blattgewebe zwischen den Blattadern frisst. Die Käfer können bei massenhaftem Auftreten Kahlfraß verursachen. Die im Boden lebenden Larven vernichten unter Umständen ganze Pflanzenbestände durch Fraß an den Wurzeln.
Einschleppen und Verbreiten verhindern
Bei Verdacht auf einen Befall setzen Sie sich mit dem Pflanzenschutzdienst in Ihrem Bundesland in Verbindung. Hier finden Sie die Ansprechpartner in den unterschiedlichen Bundesländern.
Verdächtige Käfer sollten in einem verschlossenen Gläschen/Röhrchen gesichert der Behörde zur exakten Bestimmung übergeben werden. Notfalls kann die Bestimmung auch anhand eines guten Fotos erfolgen. Zudem sind das Datum des Fundes sowie der genaue Fundort zu nennen.
Zusätzlich prüfen die zuständigen Behörden unter anderem bei der Einfuhr nach Deutschland und während Betriebskontrollen, ob die Pflanzen schädlingsfrei sind. Pflanzen, die vom Japankäfer (Eier, Larven, Puppen, Käfer) befallen sind, dürfen nicht nach Deutschland oder aus einem befallenen Gebiet mitgebracht werden. So kann verhindert werden, dass sich der Schädling hier ausbreitet.
BMLEH