Die Asiatische Hornisse - Vespa velutina - stellt grundsätzlich kein Pflanzenschutzproblem im Obstbau dar, dennoch können Risiken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Nester müssen daher gemeldet und entfernt werden.
Insbesondere die Sekundärnester mit oftmals mehreren tausend Tieren und den darin heranwachsenden Jungköniginnen bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Die Tiere sind nicht aggressiver als heimische Arten, dennoch verteidigen sie ihr Nest, was aufgrund der Größe deutlich mehr Gefahren birgt - mehr Wespen, mehr Nestverteidiger!
Zwei Nester im Jahresverlauf
Die Jungkönigin überwintert im Unterholz und beginnt ab etwa Februar mit dem Bau eines Primärnestes an geschützten Standorten in Bodennähe, wie unter Überdachungen oder Abdeckungen. Im Vergleich zur Europäischen Hornisse ist das fertige Primärnest unten geschlossen, die beiden können aber in der Bauphase verwechselt werden. Im Primärnest werden die ersten Arbeiterinnen aufgezogen, die ab Mitte Mai mit dem Bau des Sekundärnestes beginnen, häufig in den Kronen von Laubbäumen in 10 bis 25 m Höhe. Typisch für die Sekundärnester sind die seitlich sitzenden Eingänge und der freihängende Bau in Baumkronen.
Ab Juli zieht das Volk einschließlich der Königin in das Sekundärnest um. Die verbleibende Brut im Primärnest wird bis zum Schlupf weiter gepflegt. Ab September schlüpfen Drohnen und Jungköniginnen. Nach der Begattung suchen die Jungköniginnen ein Winterquartier auf. Im alten Nest werden, abhängig von Witterung und Nahrungsangebot, bis in den Dezember weitere Geschlechtstiere gebildet. Ein Sekundärnest kann bis zu 500 Jungköniginnen hervorbringen.
Gut zu erkennen
Typische Erkennungsmerkmale der Asiatsichen Hornisse sind der schwarze Hinterleib mit orange-gelber Binde und orangenem Ende. Die Kopfvorderseite ist orange, die Kopfoberseite schwarz und die Beine schwarz gelb. Königinnen erreichen eine Größe von bis zu 3 cm, Arbeiterinnen sind in der Regel 1,7 bis 2,4 cm lang - gute Abbildungen finden Sie auf der Webseite des Apis e.V.
Vorsicht bei der Bekämpfung
Da adulte Asiatische Hornissen und ihre Nester leicht mit heimischen Arten verwechselt werden können, dürfen Bekämpfungs- und Beseitigungsmaßnahmen erst nach offizieller Verifizierung durch die zuständige Landesbehörde erfolgen, zum Beispiel anhand von Fotos. Insektenfallen, die neben der Asiatischen Hornisse auch andere, teils geschützte Insektenarten fangen, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BArtSchV verboten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse gilt die Biozid-Verordnung. Derzeit stehen in Deutschland keine zugelassenen Biozide zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse zur Verfügung. Dennoch gibt es Biozide, die bei entsprechender Ausweisung auf dem Etikett angewendet werden können. Zum Biozideinsatz sowie zu weiteren geeigneten Bekämpfungs- und Beseitigungsverfahren sollte entsprechendes Fachpersonal konsultiert werden.
Bianca Boehnke, Landwirtschaftskammer NRW