Die EU-Verpackungsverordnung PPWR kommt. Ein Online-Seminar der Landwirtschaftskammer NRW informiert Sie am 28. April von 9:00 bis 10:00 Uhr über anstehende Fristen und Pflichten.
Vielleicht haben Sie das Thema bislang nur am Rande mitbekommen. Oder Sie haben gerade erst festgestellt, dass die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) auch Ihren Betrieb betrifft: Und, was ist jetzt zu tun?
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR betrifft jeden Betriebsleiter, der Produkte verpackt, abfüllt oder in Verkehr bringt, unabhängig vom Absatzweg über den Groß- oder den Einzelhandel. Die PPWR legt europaweit einheitliche Anforderungen fest. Sie definiert, welche Wirtschaftsakteure welche Pflichten tragen
Die erste große Pflichtenfrist hinsichtlich Kennzeichnung und Dokumentation gilt ab dem 12. August 2026. Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und an Mindestanteile recycelter Materialien erfolgen gestaffelt bis 2030 und darüber hinaus.
Informieren Sie sich in diesem Webinar über anstehende Fristen und Pflichten. Weitere Infos sowie eine Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer NRW.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Deutschland