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Düngeportal NRW: Neues Modul „Pflanzenschutz“

04.05.2026
Düngeportal NRW

Seit dem 1. Januar 2026 gelten erweiterte Aufzeichnungspflichten für Pflanzenschutzmittelanwendungen. Obwohl die Aufzeichnungen erst ab 2027 verpflichtend elektronisch und in maschinenlesbarer Form zu führen sind, bietet es sich an, damit bereits jetzt zu beginnen. 

Die Landwirtschaftskammer NRW stellt allen landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben, die Inhaber von HIT- oder ZID-Zugangsdaten sind, ein Basistool im Düngeportal NRW zur Verfügung. Die Pflanzenschutzanwendungen können dort schnell, komfortabel und rechtskonform erfasst werden.

Die direkte Anbindung an die BVL-Pflanzenschutzmitteldatenbank erleichtern die Dokumentation und Auswahl der Mittel samt Zulassungsnummer erheblich. Hilfreiche Hinweise zu maximalen Aufwandmengen, zugelassenen BBCH-Stadien und zur Erfassung der Uhrzeit bei bienengefährdenden Mitteln unterstützen eine korrekte Eingabe und sorgen für mehr Sicherheit im Betriebsalltag. Funktionen wie Schläge aus dem ELAN Antrag importieren oder bereits vorhandene Schlagdaten nutzen, praktische Mehrfachbuchungen und die Erfassung von Tankmischungen in einem Schritt sparen Zeit und verringern den Dokumentationsaufwand spürbar.

Auch die mobile Dokumentation auf dem Smartphone, entweder über die NRW Agrar App oder den Browser unter https://www.duengeportal-nrw.de/dp/login, ist verfügbar.

Weitere Informationen zu den Änderungen und zur Neuerung im Düngeportal NRW finden hier.


Simone Lantzerath,
Landwirtschaftskammer NRW