Zum 1. August starten wieder viele junge Menschen in die landwirtschaftliche Ausbildung. Damit der Ausbildungsstart für beide Seiten gut gelingt, sollten Betriebe die wichtigsten Regelungen zu Arbeitszeiten, Überstunden und Freistellungen der angehenden Landwirte kennen. Auskunft darüber gibt Ursula Wagener, Referentin für Berufsbildung in der Landwirtschaft bei der Landwirtschaftskammer NRW.
Frau Wagener, Arbeitszeiten und Überstunden sorgen immer wieder für Unsicherheiten. Was müssen Ausbildungsbetriebe grundsätzlich beachten?
Ausbildungsbetriebe müssen die tägliche Arbeitszeit ihrer Auszubildenden vollständig erfassen – einschließlich Überstunden. Dafür gibt es keine vorgeschriebene Form, die Dokumentation muss aber systematisch erfolgen. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Nachweisgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Arbeitszeitgesetz. Überstunden sind alle Arbeitszeiten, die über die im Ausbildungsvertrag vereinbarte tägliche Ausbildungszeit hinausgehen.
Eine generelle gesetzliche Pflicht, Überstunden zu leisten, gibt es nicht. Betriebe können Auszubildende nur dann zu Überstunden heranziehen, wenn sie aus dringenden Gründen erforderlich sind. Darüber hinaus dürfen Überstunden nur dem Ausbildungszweck dienen.
Nach dem Berufsbildungsgesetz sind Überstunden besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Deshalb sollten beide Vertragsparteien bereits beim Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbaren, wie Überstunden angemessen vergütet werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt grundsätzlich ein Freizeitausgleich. Die Regelungen zu Überstunden beziehen sich ausschließlich auf Tätigkeiten, die dem Ausbildungsziel dienen. Für ausbildungsfremde Tätigkeiten ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
Welche Unterschiede gibt es zwischen minder- und volljährigen Azubis, gerade auch in arbeitsintensiven Zeiten wie der Ernte?
Für minderjährige Auszubildende gelten strengere Regeln. Sie dürfen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich keine Überstunden leisten und höchstens acht Stunden täglich sowie 40 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Verlängerung auf 8,5 Stunden am Tag ist nur dann möglich, wenn die Arbeitswoche im Ergebnis 40 Stunden hat. So muss der Azubi an einem anderen Tag entsprechend weniger arbeiten.
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit ausnahmsweise bis zu neun Stunden täglich und maximal 85 Stunden in der Doppelwoche arbeiten.
Wochenendarbeit gehört in der Landwirtschaft häufig dazu. Welche Vorgaben gelten hier für Auszubildende?
Für minderjährige Auszubildende sind Samstags- und Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten. In der Landwirtschaft gibt es allerdings Ausnahmen. Trotzdem sollen mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei bleiben. Die Fünf-Tage-Woche muss der Betrieb durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche einhalten. Arbeiten volljährige Auszubildende an einem Sonntag, müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag erhalten.
Welche Rechte haben Auszubildende bei Berufsschule, überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen? Müssen sie nach einem Berufsschultag noch in den Betrieb kommen?
Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden für den Berufsschulunterricht, überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und den Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freistellen. Unterrichtszeit, Pausen und Wegezeiten zählen als Ausbildungszeit. Hat der Berufsschultag mehr als fünf Unterrichtsstunden, wird er mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet. In der Regel müssen Auszubildende danach nicht mehr in den Betrieb kommen.
Welche Herausforderungen begegnen Ihnen in der Beratung am häufigsten und was raten Sie Ausbildungsbetrieben, damit es gar nicht erst zu Problemen kommt?
In der Praxis entstehen Probleme häufig, wenn Arbeitszeiten und Überstunden nicht sauber dokumentiert oder Betriebe Regelungen zu Überstunden zusätzlich zum Ausbildungsvertrag nicht eindeutig festlegen. Ausbildungsbetriebe sollten die gesetzlichen Vorgaben kennen, Überstunden nur im zulässigen Rahmen anordnen und frühzeitig klare Vereinbarungen treffen. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet Missverständnisse.
Die Fragen stellte Viola Schulte Spechtel, Landwirtschaftskammer NRW