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Informationen zum Agrardieselantrag

22.10.2026

Die Abgabe des digitalen Antrags der Agrardieselrückvergütung für das Kalenderjahr 2025 endet am 31. Dezember 2026. 

Schlepper auf Weg

Aufgrund der beschlossenen gekürzten Rückerstattung beträgt die Agrardieselrückvergütung für die im Kalenderjahr 2025 verbrauchte Dieselmenge lediglich 6,44 Cent/Liter. Für Verbräuche ab dem 1. Januar 2026 wird wieder die volle Rückvergütung in Höhe von 21,48 Cent/Liter gezahlt. Trotz der gekürzten Erstattung empfiehlt die Landwirtschaftskammer NRW, den Antrag auf Agrardieselrückvergütung zu stellen. Dadurch können Sie auch weiterhin das verkürzte Formular zur Beantragung anwenden. 

Ein einmaliges Aussetzen führt bereits dazu, dass das Verfahren bei einem zukünftigen Antrag deutlich umfangreicher ist und durch das Hauptzollamt wie eine Neuantragstellung behandelt wird. Das Einreichen des Online-Antrags ist über das Zoll-Portal möglich. Für den Identitätsnachweis ist ein sogenanntes ELSTER-Zertifikat erforderlich, welches vorab auf Basis der aktuellen Steuernummer beantragt wird (www.elster.de).

Um Ihnen den Weg zur Agrardieselentlastung zu erleichtern, bieten die Berater der Landwirtschaftskammer unkomplizierte Mithilfe bei der Antragstellung an. Die Anlage eines ELSTER-Zertifikats ist nicht erforderlich, wenn Sie Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen. 


Birger Ridder, Landwirtschaftskammer NRW