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Mehr Natur auf den Äckern des Reviers

04.12.2025

Beispiel für eine Renaturierung in Bedburg: Die ehemalige Raketenstellung Bedburg wurde im Sinne der Natur zurückgebaut und in einen strukturreichen Biotopkomplex überführt.

Renaturierung in Bedburg

Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier hatte am 25. November zu einer Veranstaltung in ihre Räumlichkeiten nach Jülich eingeladen. Dort diskutierten die Referenten gemeinsam mit dem Fachpublikum aus Forschung, Kommunen und landwirtschaftlicher Praxis die Perspektiven der Landwirtschaft im Rheinischen Revier. Der Schwerpunkt lag auf der Renaturierung der Flächen nach dem Ende des Braunkohle-Abbaus. 

Elke Hohmann und Dr. Stephan Piotrowski leiteten als Gastgeber ins Thema ein: Welche Rahmenbedingungen kommen auf die Landwirtschaft zu? Welche Kompetenzen sind bereits in der Region vorhanden, um den Herausforderungen rund um das Thema Renaturierung zu begegnen, und welche Angebote und Bedarfe gibt es, durch Aus- und Weiterbildungsangebote die Kompetenzen zu erweitern? „Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier ist in der Region die Schnittstelle für den Strukturwandelprozess. Wir unterstützen und vernetzen die Akteure der unterschiedlichsten Bereiche vor Ort. Das gilt auch für die enge Zusammenarbeit mit dem nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium, das wir regelmäßig über die Prozesse im Revier informieren und auf entsprechende Weichenstellungen hinweisen“, stellte Elke Hohmann die Aufgabe der Agentur vor. 

Biodiversität per Verordnung

Stephan Piotrowski begrüßte als ersten Referenten Peter Gräßler, Teamleiter der Biodiversitätsberatung und Referent für Naturschutz und Biodiversität bei der Landwirtschaftskammer NRW. Er kümmerte sich in seinem Vortrag um „Mehr Natur auf dem Acker“ und damit um ein Thema mit großem Konfliktpotenzial. Denn mehr Natur auf dem Acker wird seit 2024 durch die EU-Gesetzgebung zur Wiederherstellung der Natur - das sogenannte „Nature Restoration Law“ - geregelt. „Die Naturwiederherstellungsverordnung ist noch nicht wirklich in der landwirtschaftlichen Praxis angekommen, wird aber schon stark diskutiert. Die einen sehen darin eine Chance für die Landwirtschaft, die anderen vielmehr einen rückwärtsgewandten Ansatz, vor allem wohl angesichts des Schutzes oder der Etablierung zahlreicher Ackerwildkräuter“, steckte Gräßler das Konfliktfeld ab. 

Die EU-Verordnung müsse nicht in nationales Recht umgewandelt werden. Sehr wohl sei aber ein nationaler Wiederherstellungsplan auszuarbeiten und am 1. September 2027 einzureichen. „Die Ausgestaltung ist also den Mitgliedstaaten überlassen, wobei die Stakeholder sowie die Öffentlichkeit einbezogen werden soll“, ergänzte der Referent. Diese hätten sich an folgenden übergeordneten Zielen zu orientieren: 

  • Langfristige und nachhaltige Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme in den Land- und Meeresflächen der Mitgliedstaaten durch die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme
  • Klimaschutz
  • Verbesserung der Ernährungssicherheit
  • Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Union
  • Ganzheitlicher Ansatz: Agrarlandschaft, Wälder, Gewässer, Auen, Stadtnatur, Küsten, Meergebiete

„Konkret heißt das für die Landwirtschaft, den guten Zustand von verschiedenen Lebensraumtypen ebenso wie von Bestäuber-Populationen wieder herzustellen, vergleichbar wie einst in der FFH-Richtlinie für die Natura 2000-Gebiete festgelegt“, erläuterte Gräßler. 

Biodiversität auf dem Acker
Wie lassen sich – landbaulich vertretbar – mehr Ackerwildkräuter auf den Flächen etablieren?

Darüber hinaus nenne die Verordnung weitere ganz konkrete Ziele, so unter anderem einen Aufwärtstrend bei mindestens zwei der folgenden drei Indikatoren für landwirtschaftliche Ökosysteme: Index der Grünlandschmetterlinge, Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden oder Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt. „Deutschland hat sich für die letzten beiden Indikatoren entschieden“, wusste Gräßler. Last but not least gehe es nach Vorgabe der EU um Wiederherstellungsmaßnahmen, die darauf abzielen, dass der Index häufiger Feldvogelarten auf nationaler Ebene steigt. „Das sind vielfältige Anforderungen an die Landwirtschaft.“ 

Kooperative Umsetzung

Der Biodiversitätsberater nannte aber auch einen entscheidenden Knackpunkt bei dem Vorhaben: „Mit der Umsetzung der Verordnung ist keinerlei Finanzierung verbunden. Das heißt: Es fließt kein Geld in die Region!“ Angedacht sei, die Maßnahmen innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens und damit der und GAP 2028 bis 2034 zu finanzieren, hier mit den Mitteln für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die jeder Mitgliedsstaat selber festlegen könne. 

Dabei gebe es in NRW viele erfolgreiche Ansätze, Naturschutz und Landwirtschaft zu vereinbaren. Gräßler nannte hierfür beispielhaft das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Projekt „Stabilisierung der Population wertgebender Arten in der Zülpicher Börde 2016 bis 2020“, wodurch der Austausch zwischen Landwirtschaft und Naturschutz nachhaltig verbessert werden soll. Und er stellte die seit Mai 2024 tagende AG Ökosystemverbund Rheinisches Revier unter Leitung des NRW-Umweltministeriums (MUNV) vor, die Konzepte zur Vernetzung von Lebensräumen im Rheinischen Revier ausarbeitet, um die Biodiversität zu erhalten und die Ökosystemleistungen zu stärken.

„Außerdem geht es um die Verbesserung und Nutzung von Förderangeboten“, so Peter Gräßler, der abschließend betonte, dass es in NRW viele Erfolge bei der kooperativen Umsetzung von Naturschutz in der Landwirtschaft gebe, Stichwort Vertragsnaturschutz (VNS). „Ich persönlich freue mich besonders darüber, dass es mittlerweile eine flächendeckende Biodiversitätsberatung der Betriebe gibt.“

Dass sowohl der VNS als auch die Biodiversitätsberatung gut auf den landwirtschaftlichen Betrieben implementiert sei, bestätigte auch Heinz-Jürgen Zens, Rheinischer Landwirtschaftsverband. „Das funktioniert seit Jahren gut. Daher übermittele ich an dieser Stelle die Botschaft aus Sicht der Landwirte: Diese Kooperationsbereitschaft ist in Gefahr, wenn das 2-Säulen-Modell der GAP wegfallen sollte. Vor allem NRW hat mit dem Vertragsnaturschutz und den Agrarumweltmaßnahmen viel Nutzen aus der 2. Säule gezogen!“ 

Quo vadis, Kulturlandschaftsforschung?

Thomas Muchow, Geschäftsführer der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, war als Mitgründer des noch jungen Instituts für Kulturlandschaftsforschung nach Jülich gekommen, um selbiges vorzustellen. „Das Institut baut eine Brücke zwischen Theorie und Praxis und bietet wichtigen Akteuren wissenschaftsbezogene Kenntnisse zum kooperativen Naturschutz“, fasste Muchow die Intention der Gründung als An-Institut der Universität Bonn knapp zusammen. Vor allem die Kooperation mit der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät sowie der gemeinsam angebotene interfakultäre Masterstudiengang „Naturschutz und Landschaftsökologie“ sollen künftig erreichen, dass die Forschung zum Erhalt der biologischen Vielfalt, die schon längst nicht mehr ein systemimmanentes Ergebnis der modernen Kulturlandschaftsnutzung sei, verstärkt in Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis umgesetzt werden könne. 

„Die Landwirtschaft erhält nicht mehr automatisch die Kulturlandschaft und ihre Biodiversität. Viele Arten nehmen immer weiter ab. So gibt es alleine fünf Arten aus Flora und Fauna, die an den Leinanbau gebunden sind. Wir bauen aber heute keinen Lein mehr an - daher stehen diese Pflanzen und Tiere nun auf der Roten Liste“, nannte Muchow ein Beispiel. Was könne also getan werden? „Hier versucht die Kulturlandschaftsforschung, interdisziplinäre Ansätze zu finden mit dem Ziel, unter der Berücksichtigung sich wandelnder Umwelt- und Nutzungseinflüsse die Vielfalt der Arten und eine nachhaltige Nutzung zu erhalten.“

Vier Projekte betreue das Institut derzeit, die auf der Institutswebseite ikf-bonn.de ausführlich vorgestellt werden. Eines davon soll Praxisstandards zur Wiederansiedlung von wichtigen Wildkräuterarten entwickeln. „Alle Projekte laufen unter der Prämisse: Was ist landbaulich für die Landwirte vertretbar?“, betonte Muchow den engen Bezug zur Praxis. Nur so könne Forschung greifbar werden. 


Meike Siebel
Landwirtschaftskammer NRW