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Moorbodenschutz in Europa

01.06.2026
Rohrkolben Paludi Moor
Rohrkolben sind eine Typische 

Im Rahmen des Projektes Paludi4All untersuchte Dr. Sabine Wichmann von der Universität Greifswald die Förderbedingungen für Moorbodenschutz und Paludikulturen in Europa. Die Ergebnisse wurden jetzt im Bericht „Finanzierung von Mooren und Paludikultur innerhalb und außerhalb der EU-GAP 2023 bis 2027“ veröffentlicht.

Herausragend im europäischen Vergleich ist die neue Palu-Förderrichtlinie in Deutschland. Über sie stellt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bis Ende 2029 1,75 Mrd. € für die Wiedervernässung und angepasste Nutzung von Moorböden bereit.

Verbesserungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Der aktuelle gemeinsame Politikrahmen der EU für die Landwirtschaft (GAP 2023 bis 27) bietet mehr Ansatzpunkte für Moorbodenschutz und Paludikultur als seine Vorgänger, so der Bericht. Unter anderem enthält die GAP mit GLÖZ 2[1] einen Mindeststandard für den Schutz von Mooren und Feuchtgebieten. Auch wenn Pflanzen wie Schilf, Rohrkolben oder Torfmoose nach wie vor nicht als landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten, können Landwirte für ihren Anbau im Rahmen einer Ausnahmeregelung erstmals flächenbezogene Direktzahlungen erhalten. Darüber hinaus steht es den Mitgliedsstaaten frei, gezielte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Ökoregelungen anzubieten, die zum Beispiel hohe Wasserstände honorieren, oder Investitionen in den Wasserrückhalt und die Umstellung auf Paludikultur zu fördern.

Trotz dieser erheblichen Verbesserungen fördert die EU im Grundsatz weiterhin die entwässerungsbasierte Moorbodennutzung: Zum einen über die GAP-Direktzahlungen und zum anderen über Maßnahmen, wie Grünlandextensivierung und Ökolandbau, die nicht an Wasserstandsanhebungen gebunden sind.

Deutschland mit Palu-Förderrichtlinie Vorreiter

Die EU-Mitgliedstaaten adressieren das Thema in ihren nationalen GAP-Strategieplänen sehr individuell, was sich auch in den nationalen und regionalen Förderprogrammen widerspiegelt. Einen besonders hohen Stellenwert räumt Deutschland dem Thema Moorbodenschutz ein. Kurz nach Fertigstellung des Berichts veröffentlichte das BMUKN die bis Ende 2029 mit 1,75 Mrd. € ausgestattete Palu-Förderrichtlinie. Über sie unterstützt es nicht nur die Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorflächen, sondern gezielt auch die Umstellung auf Paludikultur, und das mit sehr hohen Fördersätzen von bis zu 100 %. „Die Palu-Richtlinie ist ein großer Wurf und europaweit etwas ganz Besonderes,“ so Dr. Wichmann. Damit sie jedoch richtig greifen könne, gelte es auch hier, die im Bericht benannten Unsicherheiten zur Förderfähigkeit von Paludikulturen auszuräumen. 

Auch andere EU-Länder, wie Dänemark, Irland und die Niederlande, sowie das Vereinigte Königreich unterstützen den Moorbodenschutz ambitioniert: Sie kombinieren innerhalb der GAP und darüber hinaus eine breite Palette von Instrumenten und interessanten Ansätzen. Diese Beispiele können wertvolle Anregungen für die Politikgestaltung sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene liefern. So sind etwa die Niederlande das einzige EU-Land, das Paludikulturen als Ökoregelung fördert und im GLÖZ 2 Wasserstandsanhebungen berücksichtigt. Großbritannien hat mit der Einführung des Fördertopfes „Paludiculture Exploration Fund“ eine dynamische Entwicklung zur Erprobung und Diskussion von Paludikulturen angestoßen. Es fördert unter anderem eine AUKM zur Anhebung von Wasserständen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden – über eine Laufzeit von zehn Jahren und damit länger als die in der GAP üblichen fünf Jahre. Irland setzt im Moorbodenschutz auch auf die Stärkung kooperativer Umsetzung, auf ergebnisorientierte Honorierung und auf den Wissenstransfer durch Training und Weiterbildung. Dänemark wiederum kombiniert positive Anreize, so zum Beispiel eine umfassende Förderung von Wasser-Klima-Projekten in Niederungsgebieten, mit der Einführung einer – bisher weltweit einmaligen – Besteuerung von Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft. 

Mangelnde Umsetzung und Hemmnisse

Bei der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten spielt das Thema Moorbodenschutz hingegen noch keine große Rolle. So haben 21 der 27 EU-Mitgliedsstaaten die Ausnahmeregelung im Bereich Direktzahlungen für Anbau-Paludikulturen bislang nicht aktiviert, darunter moorreiche Länder wie Finnland und Polen. Sehr verunsichernd für Landwirtinnen und Landwirte sind auch die Rahmenbedingungen für die Vernässung von Dauergrünland. Etablieren sich dort Nasswiesen, auf denen Nicht-Futterpflanzen, wie Seggen und Binsen, dominieren, droht der Status „Dauergrünland“ verloren zu gehen. Damit erlischt jedoch auch der Anspruch auf Direktzahlungen. Hinzu kommt, dass bestehende Vorgaben zum Grünlanderhalt einer Umstellung auf Anbau-Paludikulturen entgegenstehen können. 

Der Bericht konstatiert, dass der Übergang zur großflächigen Paludikulturwirtschaft neben dem Aufbau von Wertschöpfungsketten vor allem auch langfristige Planungssicherheit erfordert. Dafür bedarf es agrarpolitischer Rahmenbedingungen, wie positiver Anreize für Paludikulturen und Moor-Ökosystemleistungen, eines schrittweisen Abbaus der Förderung der entwässerungsbasierten Moorbodennutzung und parallel der Einführung negativer Anreize wie einer CO2-Steuer.

Der Bericht steht hier in englischer Sprache zum Download zur Verfügung.


Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.