Ein Mutterkuhbetrieb ist in der Regel deutlich einfacher auf ökologische Wirtschaftsweise umzustellen als andere Betriebszweige in der Rinderhaltung. Trotzdem gibt es einige Stolperfallen, die die Betriebe vor der Umstellung kennen sollten.
In der Regel wird Mutterkuhhaltung grundsätzlich in Kombination mit Weidehaltung durchgeführt. Entweder werden die Tiere im Winter aufgestallt, oder es wird sogar ganzjährige Weidehaltung betrieben. Das Angebot von ausreichend Weideflächen zu Futter- und Bewegungszwecken ist eine Grundlage der ökologischen Rinderhaltung. Hierbei ist wichtig, dass Rinder aller Altersgruppen Zugang zur Weide von April bis inklusive Oktober benötigen.
Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei männlichen Rindern über zwölf Monate. Diese dürfen ganzjährig mit einem befestigten Auslauf gehalten werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für die Abkalbung aufzustallen - sowie natürlich bei kranken Tieren.
Was dient als Stall?
Häufig werden Altgebäude als Tiefstreuställe genutzt. Je nach Besatzdichte muss dann in regelmäßigen Abständen ausgemistet werden. Es empfiehlt sich, sofern möglich, eine mechanische Entmistung einzuplanen. Wenn eine befestigte Außenfläche zur Verfügung steht, können die Tiere zur Entmistung in den Auslauf getrieben werden, bei Frost eignet sich auch eine angrenzende Weidefläche. Als Einstreu müssen natürliche Materialien verwendet werden, in der Mutterkuhhaltung wird fast ausschließlich Stroh genutzt. Das Einstreumaterial darf auch von konventionellen Betrieben zugekauft werden. Das ist entsprechend wichtig für reine Grünlandbetriebe, die nicht die Möglichkeit haben, eigenes Biostroh zu produzieren. Für die Anpassung der Haltungsform an die ökologischen Vorgaben hat der Betrieb eine Übergangsfrist von zwölf Monaten. Wenn es dem Betrieb möglich ist, die Haltungsvorgaben während der Umstellungsphase früher einzuhalten, muss er diese alsbald umsetzen.
Viel eigenes Grundfutter
Die Fütterung erfolgt in der Regel durch Weideaufwuchs und selbsterzeugtes Grünfutter. Dieses darf während der gesamtbetrieblichen Umstellung aufgebraucht werden. Die Gesamtbetriebliche Umstellung muss nach 24 Monaten abgeschlossen und bis dahin muss dann auch das letzte eigene Futter mit konventionellem Status aufgebraucht werden. Betriebsübliche Mengen von Kraft- und Mineralfuttermitteln dürfen ab Umstellungsbeginn für maximal drei Monate aufgebraucht werden, sofern diese GVO-frei sind.
Ab Umstellungsbeginn dürfen nur noch ökologisch zertifizierte oder ökologisch zulässige Betriebsmittel zugekauft werden. Ökologisch zertifizierte Betriebsmittel sind beispielsweise Futtermittel. Diese müssen ökologisch produziert, aber auch ökologisch zertifiziert weiterverarbeitet und vermarktet werden. Düngemittel sind nicht unbedingt ökologisch zertifiziert. Kalkmergel für die Grünlanddüngung zum Beispiel ist ökologisch zulässig, muss aber weder ökologisch zertifiziert sein, noch von einem zertifizierten Händler zugekauft werden. Der Umstellungsbeginn kann betriebsindividuell gewählt werden. In der Regel stellen Mutterkuhbetriebe zum 1. Januar eines Jahres um.
Vorteile der extensiven Haltungsform
Mutterkuhhaltung ist in der Regel eine der extensiveren Betriebsformen im Vergleich zu Bullenmast oder Milchviehhaltung. Viele Mutterkuhbetriebe beweiden unter anderem Flächen die für intensiven Futterbau nicht geeignet sind. Durch Beweidung von Grenzstandorten bleiben Flächen kultiviert, die sonst der Verbuschung ausgeliefert wären. Als Kohlenstoffspeicher sind Grünlandflächen von großer Bedeutung und müssen erhalten bleiben. Der Mehrwert für diese Biodiversitätsleistung wird unter Umständen durch Prämienzahlungen ausgeglichen. Die Mutterkuhhaltung gewinnbringend zu gestalten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe für die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter. Dazu zählt zum einen eine entsprechend gute Vermarktung der Produkte. Zum anderen zählt dazu ein effektives Grünlandmanagement, um hochwertiges Grundfutter auf der Weide und zur Futterbergung zu produzieren. Dies dient der optimalen Versorgung der Tiere zu einem möglichst geringen finanziellen Aufwand.
Regelmäßige Biokontrolle
Die Zertifizierung der Betriebe erfolgt durch eine in dem jeweiligen Bundesland zugelassene Kontrollstelle. In der Regel erfolgen jährliche Kontrollen. Während der Umstellungszeit kann es allerdings zu mehr Kontrollen kommen, ebenso bei Auffälligkeiten, die gegebenenfalls eine Nachkontrolle erzwingen. Bei der Kontrolle werden Art und Menge aller zugekauften Betriebsmittel kontrolliert, sowie aller verkauften Erzeugnisse und deren Auslobung. Darauf ist besonders während der Umstellungszeit zu achten, da der Betrieb hier zwar bereits ökologisch wirtschaftet, aber die jeweiligen Produkte erst ihre Umstellungszeit durchlaufen müssen, bevor sie als ökologisch zertifiziert vermarktet werden können. Die Zertifizierungsstelle kontrolliert grundsätzlich die Einhaltung der Bewirtschaftung nach Verordnung (EU) 2018/848 und gegebenenfalls zusätzliche Verbandsrichtlinien. Bei der Biokontrolle wird die gesamte Betriebsstätte geprüft: Stallungen, Flächen, Lagerräume, etc. Die Stallungen müssen den ökologischen Vorgaben gerecht werden. Es dürfen nur ökologisch zulässige Betriebsmittel vorhanden sein. Außerdem wird der Zu- und Verkauf von Produktionsmitteln überprüft.
Katharina Bittner, Landwirtschaftskammer Niedersachsen