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Pflanzenschutz dokumentieren über Düngeportal

04.08.2026
PS-Spritze

Hinter dem Reiter „Pflanzenschutz“ verbirgt sich inzwischen im Düngeportal der LWK ein sehr gut nutzbares Tool für die Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen. 

Diese Dokumentation in schriftlicher oder digitaler Form ist seit Januar 2026 Pflicht. Es wird im neuen erweiterten Düngeportal die hinterlegte Fläche ausgewählt, dann der Anwender, die Kultur, das Pflanzenschutzmittel und der Schaderreger. Die in der Zulassung bestimmte maximale Aufwandmenge pro Anwendung ist sogleich ausgewiesen. Dann muss man noch das Datum und die Uhrzeit angeben. 

Diese Dokumentationshilfe stellt sicher, dass man keine Angaben vergisst und die notwendigen Bezeichnungen, wie der EEPO-Code die Kultur und das BBCH-Stadium der Kultur, werden, sofern relevant, sofort mit angegeben. 

Wer also die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln schon jetzt digital dokumentieren will, kann das gut über das Düngeportal der Kammer tun und hat die Vollständigkeit der Angaben sicher. 2026 ist, das sei erwähnt, noch ein Aufschrieb in Papierform zulässig. 

Hier der Link auf die Dokumentationshilfe.


Markus Puffert, Landwirtschaftskammer NRW