13.01.2022
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert 2022 wieder Investitionen für ausgewählte Produkte zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Die Beantragung des Zuschusses ist am 1. Februar 2022, 12.00 Uhr.
Unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern finden Sie, was gefördert wird und wie Anträge zu stellen sind. Der Antrag ist per Mail an praeventionszuschuesse [at] svlfg.de (praeventionszuschuesse[at]svlfg[dot]de) oder per Fax an 0 561/ 785 -21 91 27 zu stellen.
Der Fördertopf hat eine Größe von 800 000 €.
Hartmut Osterkamp,
Landwirtschaftskammer NRW
